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Beratungsmandat Dachbegrünungen Basel-Stadt

Auf einen Blick

Beschreibung

Begrünte Flachdächer sind im dichtbebauten Siedlungsgebiet von grosser Bedeutung: Sie begünstigen das Stadtklima, stellen einen Ersatzlebensraum für Flora und Fauna dar und vernetzen Lebensrauminseln. Flachdächer sind deshalb gemäss § 72 Bau- und Planungsge­setz (BPG) mit einer Dachbegrünung zu versehen.

Für die Planung und Ausführung der Flachdachbegrünung stellt der Kanton Basel-Stadt den Bauherern und Architekten eine kostenlose Beratung zur Verfügung, welche durch die ZHAW (Auf­tragnehmerin) erbracht werden soll. Zusätzlich soll die Auftragnehmerin die Stadtgärtnerei im Bereich der Dachbegrünungen bei Bedarf unterstützen und beraten.

Die Auftragnehmerin kann im Zusammenhang mit Bauprojekten im Kanton Basel-Stadt durch Dritte (Architektinnen und Architekten sowie weitere Planende) als Beraterin beigezogen werden. Die Auftragnehmerin unterstützt dabei die Dritten bei der Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben zur Dachbegrü­nung und erarbeitet bei Bedarf Problemlösungsvorschläge bei Bauprojekten in Zusammenar­beit mit den Dritten.