Brexit: Neue Regelungen ab 01.01.2021
Ab dem 1. Januar 2021 gelten die dem Vereinigten Königreich angeschlossenen Landesteile England, Schottland und Wales veterinär- und lebensmittelrechtlich als Drittstaaten. Damit gelten neue Regelungen für die Einreise mit Tieren und Tierprodukten.
Wichtige Änderungen betreffen die Einreise mit gewissen Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel) sowie die Einfuhr von Fleisch und Lebensmitteln mit Fleisch- oder Milchanteil.
Genauere Informationen erhalten Reisende auf den Webseiten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Mit der App «QuickZoll» der EZV können Reisende bereits im Vorfeld prüfen, welche Einfuhrbedingungen für die Einreise in die Schweiz gelten.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen