BVL: Einstufung von Curcumin mit verbesserter Bioverfügbarkeit
Zunehmend werden Produkte als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht, die Curcumin bzw. Curcuminoide mit verbesserter Bioverfügbarkeit enthalten. Oft ist fraglich, unter welche rechtlichen Regelungen diese Produkte fallen. Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen hat geprüft, wie Erzeugnisse, die Curcumin mit verbesserter Bioverfügbarkeit enthalten und als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden, einzustufen sind.
Das Ergebnis: Es fehlen ausreichende Belege einer pharmakologischen Wirkung für eine Einstufung als Funktionsarzneimittel. Ob es sich um ein neuartiges Lebensmittel handelt und wie die Lebensmittelsicherheit zu bewerten ist, muss von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft werden.
BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (D)