Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser: Weisung an die Kantone angepasst
Die Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser übersteigen in gewissen Regionen der Schweiz die erlaubten Höchstwerte. Das haben Erhebungen der Kantone ergeben. Die Trinkwasserversorger haben zwei Jahre Zeit, dies zu korrigieren. Dazu sind sie seit letztem Jahr verpflichtet.
In Ausnahmefällen können die Kantone nun den Trinkwasserversorgern eine längere Frist gewähren. Das BLV hat eine neue Weisung erlassen.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Weisung 2020/1: Umgang mit dem Risiko durch Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser