Eingabe löschen

Kopfbereich

Hauptnavigation

Life Sciences und
Facility Management

Coronavirus: Bundesrat lockert Deklarationsregeln bei Lebensmitteln

Die Coronakrise führt dazu, dass gewisse Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen. Deshalb stimmen die Angaben auf der Verpackung bei gewissen Lebensmitteln nicht mehr mit dem Inhalt überein. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, verabschiedete der Bundesrat in seiner Sitzung vom 16. April eine Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung.

Mit der neuen Regelung sollen solche Abweichungen befristet toleriert werden. Bedingung ist aber, dass die betroffenen Lebensmittel mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, auf welcher über die tatsächlichen Eigenschaften (Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode) des Lebensmittels und über den Grund der Abweichung informiert wird. Im konkreten Fall werden diese provisorischen Ausnahmen nur erlaubt, wenn sie in keiner Weise die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten (z. B. bei Allergieproblemen) gefährden.

Die Änderung ist ab sofort und während sechs Monaten gültig.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (pdf)