Coronavirus und Nahrungsergänzungsmittel
Das Kantonale Labor Zürich hat vermehrt Anfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln als Vorbeugung und Therapie gegen Coronaviren erhalten. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Heilmittel. Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das das Immunsystem stärkt oder den Körper vor einer Infektion mit Coronaviren schützen könnte. Schutz- oder Heilanpreisungen für Nahrungsergänzungsmittel sind verboten.
Eine zu hohe Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen kann schädlich sein. In Internetbeiträgen wird dazu geraten, zur Vorbeugung und Behandlung von Infektionen mit dem Coronavirus bis zu 30 Gramm Vitamin C täglich einzunehmen. Zum Vergleich: in einem Nahrungsergänzungsmittel dürfen pro Tagesdosis höchstens 300 mg Vitamin C, also 0.3 Gramm, enthalten sein (vgl. Anhang 1 Teil A der Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel, SR 817.022.14) . Die Referenzmenge beträgt rund 80 mg Vitamin C (vgl. Anhang 10 Teil A der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel, SR 817.022.16) und kann durch eine normale, ausgewogene Ernährung gedeckt werden. Eine erhöhte Zufuhr von Vitamin C, die über den täglichen Bedarf hinausgeht, bringt keinen zusätzlichen Nutzen. Der Körper scheidet überschüssiges Vitamin C über den Darm oder die Nieren aus. Möglicherweise kann bereits ein halbes Gramm Vitamin C pro Tag das Nierensteinrisiko erhöhen, höhere Dosen können zu Durchfall führen. Daher ist von der Zufuhr von so grossen Mengen an Vitamin C abzuraten.