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Die Nichtkennzeichnung israelischer Lebensmittel aus den besetzten Gebieten mit dem Hinweis auf ihre Herkunft könnte den Verbraucher irreführen

EuGH-Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht verlangt für ein Erzeugnis mit Ursprung in einem von Israel seit 1967 besetzten Gebiet die Angabe des geografischen Namens dieses Gebiets und gegebenenfalls die Angabe, dass das Erzeugnis aus einer israelischen Siedlung stammt.

Hintergrund: Am 24. November 2016 veröffentlichte der französische Minister für Wirtschaft und Finanzen unter Bezugnahme auf die Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel einen an die Wirtschaftsbeteiligten gerichteten Erlass über die Angabe des Ursprungs von Waren aus den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten. In diesem Erlass heißt es, dass «Lebensmittel aus den von Israel besetzten Gebieten ... (daher) auf dem Etikett ihren Ursprung widerspiegeln» müssen, und dass bei Lebensmitteln, die einen solchen Ursprung haben, der Ausdruck «israelische Siedlung» oder ein gleichwertiger Ausdruck erforderlich ist.

Mit zwei Klagen beantragen die Organisation juive européenne und Psagot (ein Unternehmen, das auf die Nutzung von Rebflächen insbesondere in den von Israel besetzten Gebieten spezialisiert ist) beim Conseil d'État (Staatsrat, Frankreich) die Aufhebung des streitigen Erlasses.

Pressemitteilung des EuGH zur Rechtssache C-363/18 (pdf)

Siehe dazu auch: LTO - Legal Tribune Online