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EU-Gericht weist Klage von Herstellerverband zu Chemikalie Bisphenol A ab

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage des Branchenverbands PlasticsEurope zu den EU-Vorgaben für die umstrittene Chemikalie Bisphenol A abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass die bei der Plastikherstellung verwendete chemische Verbindung wegen ihrer «reproduktionstoxischen Eigenschaften» - also ihrer Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit - als «besonders besorgniserregender Stoff» aufzuführen ist (Az. T-185/17).

Das Gericht verkündete sein Urteil am 11.7.2019.

nau.ch

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