EU: Teilweise entfettete Pulver aus Chiasamen (Salvia hispanica) als neuartige Lebensmittel zugelassen
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/500 der Kommission vom 6. April 2020 wurde das Inverkehrbringen von teilweise entfetteten Pulvern aus Chiasamen (Salvia hispanica) als neuartige Lebensmittel gemäss der «Novel-Food-Verordnung» (Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates) zugelassen.
Die Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf, sowie die zusätzlichen spezifischen Kennzeichnungsbedingungen (vgl. Anhang der Durchführungsverordnung) sind zu beachten.
Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Durchführungsverordnung (EU) 2020/500 der Kommission)