Europäisches Lieferkettengesetz: Nächstes Jahr soll es losgehen
EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang ihrer Lieferketten an.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hätten eindringlich gezeigt, dass die globalen Handels- und Wirtschaftspraktiken besser reguliert werden müssen, um Menschenrechte und die Umwelt schützen zu können, erklärte Reynders im Rahmen einer Online-Veranstaltung. Er kündigte an, sektorübergreifende Regeln vorzuschlagen, die Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten verpflichten. Klare Durchsetzungsmechanismen und ein Sanktionssystem müssten zudem sicherstellen, dass die Standards auch eingehalten werden. Nach einer öffentlichen Konsultation könnte diese Gesetzesinitiative voraussichtlich 2021 präsentiert werden, so Reynders.
Reynders Ankündigung erfolgte im Rahmen der Vorstellung einer Studie der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferketten. Ergebnis der Studie: Freiwillige Regelungen reichen nicht aus, um die Wahrung von Menschenrechten und Umweltstandards in internationalen Lieferketten sicherzustellen.
DNR - Deutscher Naturschutzring
Studie der EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferketten: siehe News vom 16. März 2020