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Food Waste. Stopp der Lebensmittelverschwendung

Der Bundesrat beantragte am 29.05.2019 die Annahme der Motion (19.3112) von Nationalrätin Martina Munz.

Eingereichter Text:

Der Bundesrat wird beauftragt das Lebensmittelgesetzes (LMG), Artikel 7 Absatz 4 wie folgt zu ergänzen: Der Bundesrat kann besondere Bestimmungen erlassen für die Abgabe von Lebensmitteln an zertifizierte Organisationen oder Personen, zwecks Verhinderung von Lebensmittelverlusten. Der Schutz der Gesundheit muss jederzeit gewährleistet sein.

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.05.2019:

Der Bundesrat ist bereit, eine rechtliche Grundlage für das erleichterte Abgeben von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen zu schaffen, um dadurch die Lebensmittelverschwendung weiter zu bekämpfen. Der durch diese neue Gesetzesbestimmung geschaffene Spielraum muss jedoch begrenzt bleiben, da insbesondere der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit gewährleistet sein muss. Mit dem Konzept des Lebensmittelgesetzes nicht vereinbar wäre dagegen eine Abgabepflicht, wie sie in der Begründung der Motion erwähnt wird.

Das Schweizer Parlament (Geschäft 19.3112)