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Life Sciences und
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BVL: Keine Wundermittel gegen Corona

EU-weite Kontrollen gegen unzulässige Onlineangebote von Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel können eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen. Dennoch versuchen einige Online-Anbieter in der aktuellen Situation, die Unsicherheit in der Bevölkerung auszunutzen und den Umsatz ihrer Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu steigern. Im Rahmen des EU-weiten eCommerce-Aktionsplans suchen daher die Behörden der Lebensmittelüberwachung nach unzulässigen Onlineangeboten von Nahrungsergänzungsmitteln. Für Deutschland hat die im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Internet-Kontrollstelle der Bundesländer G@ZIELT bereits 60 derartige Angebote identifiziert.

BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ergebnisse des EU eCommerce Aktionsplans