Markenstreit um Halloumi-Käse aus Zypern geht weiter
Der Markenstreit um eine mögliche Verwechslungsgefahr der zyprischen Käsespezialität Halloumi mit einem Käse aus Bulgarien geht in eine neue Runde.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob ein Urteil des EU-Gerichts auf, wonach die Käseherstellern aus Zypern vorbehaltene Marke Halloumi der Eintragung der Bezeichnung «Bbqloumi» für ein bulgarisches Produkt nicht entgegensteht. Das Gericht muss demnach erneut prüfen, ob für Verbraucher eine Verwechslungsgefahr bei der Herkunft der Produkte besteht. (Az. C-766/18 P)
Eine Stiftung zum Schutz der Markenbezeichnung für den traditionellen zyprischen Käse will das bulgarische Unternehmen daran hindern, eine Marke mit dem Wort Bbqloumi zu erwerben. Das EU-Markenamt Euipo wies den Widerspruch der Stiftung mit der Begründung zurück, dass zwischen beiden Marken keine Verwechslungsgefahr hinsichtlich der Herkunft der Waren bestehe. Das daraufhin angerufene Gericht der Europäischen Union verneinte ebenfalls eine solche Verwechslungsgefahr.
Der EuGH hob dieses Urteil nun auf. Es liege ein Rechtsfehler vor, weil die vom Gericht vorgenommene Bewertung «dem Erfordernis einer umfassenden, der Wechselbeziehung zwischen den relevanten Faktoren Rechnung tragenden Beurteilung» nicht genüge. Die Verwechslungsgefahr muss deshalb erneut geprüft werden.
Gerichtshof der Europäischen Union - Pressemitteilung zur Rechtsache C-766/18 P (pdf)