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Neue Spirituosenverordnung

Am 17.05.2019 ist die neue Verordnung (EU) 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Die neue Spirituosenverordnung enthält u. a. zahlreiche Kennzeichnungsverschärfungen. Diese betreffen insbesondere die Verwendung von rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen, geografischen Angaben, zusammengesetzten Begriffen und Anspielungen in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung.

Sie tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab dem 25.05.2021.

Spirituosen, die die Anforderungen der neuen Spirituosenverordnung nicht erfüllen und vor dem 25.05.2021 hergestellt wurden, dürfen weiterhin in Verkehr gebracht werden, bis die Bestände erschöpft sind.

Für bestimmte Vorschriften, z. B. zum Schutz geografischer Angaben, gelten hiervon abweichende Regelungen.

KWG Rechtsanwälte

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2019/787)