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Perchlorat in pflanzlichen Lebensmitteln – ein Follow-up

Perchlorat ist ein in Lebensmitteln unerwünschter Stoff, der eine reversible Hemmung der Aufnahme von Jod in die Schilddrüse verursacht. Für diesen Kontaminanten sind bisher noch keine Höchstgehalte in Lebensmitteln festgelegt worden. Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SC PAFF) hat 2015 auf Vorschlag der EU-Kommission vorübergehend geltende Referenzwerte beschlossen. Erzeugnisse, die diese Referenzwerte nicht überschreiten, sind in allen EU-Mitgliedsstaaten verkehrsfähig.

Seit das CVUAS im Jahr 2013 die Untersuchung auf Perchlorat begonnen hat, hat sich die Gesamtsituation nach den Daten nicht entscheidend verändert. 24 % aller untersuchten Proben aus 2017 und 2018 enthielten Perchlorat (Bestimmungsgrenze 0,005 mg/kg). Bei Gemüse lag dieser Anteil deutlich höher. Vor allem in Blattgemüse, insbesondere in Spinat, Rucola, frischen Kräutern und Grünkohl kam Perchlorat häufig vor und vereinzelt wurden darin auch hohe Konzentrationen bis zu 2,4 mg/kg gemessen.

Im Unterschied zur Situation bei Pestizidrückständen in Obst und Gemüse sind die Gehalte an Perchlorat in konventionell und ökologisch erzeugtem Gemüse vergleichbar. Auch ist die Herkunft offensichtlich weniger entscheidend als die Art des Erzeugnisses, Proben mit nachweisbaren Perchlorat-Gehalten kommen aus den unterschiedlichsten Ländern. Über die Festsetzung von Höchstgehalten für Perchlorat in Lebensmitteln wird seit Längerem diskutiert, derzeit liegt ein Vorschlag für Höchstgehalte im Rahmen der Kontaminanten-Regulierung vor. Diese Höchstgehalte werden im vorliegenden Bericht den in den Jahren 2017 und 2018 gemessenen Gehalten gegenübergestellt.

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart