Eingabe löschen

Kopfbereich

Hauptnavigation

Life Sciences und
Facility Management

Schweiz: Revision Verordnungen Lebensmittelrecht: Neue Bestimmungen treten am 1. Juli in Kraft

Der Bundesrat hat am 27.05.2020 die Änderungen in verschiedenen Verordnungen des Lebensmittelrechts gutgeheissen. Mit den Änderungen wird der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt und nötige Anpassungen ans europäische Recht sind erfolgt.

Im Bereich der Gentechnik kommt es zu Änderungen: Lebensmittel tierischer Herkunft werden neu mit dem Hinweis «ohne GVO» (ohne gentechnisch veränderte Organismen) gekennzeichnet, wenn für die Fütterung der Tiere keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen verwendet wurden.

Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe werden angepasst, d.h. bei solchen, die bei zu hoher Dosierung negative gesundheitliche Folgen haben können (z. B. Zink), werden sie gesenkt. Bei unkritischen Nährstoffen wie beispielsweise Vitamin B1 sind keine Höchstmengen mehr festgelegt.

Die Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände und Kontaminanten wurden mit den Werten der EU harmonisiert. Die bereits seit Jahren umgesetzten Massnahmen zur Reduktion von Acrylamid in den betroffenen Lebensmitteln werden mit Richtwerten unterstützt.

Neu ist die «Hoftötung» und die «Weidetötung» zur Fleischgewinnung unter klar umschriebenen Bedingungen möglich.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - BLV

Medienmitteilung: Lebensmittelrecht: Neue Bestimmungen treten in Kraft

Zur Gesetzgebung - noch nicht in Kraft