Weisung 2020/4: Interpretation von Höchstwertüberschreitungen chemischer und physikalischer Parameter in Lebensmitteln
In den verschiedenen Verordnungen der Lebensmittelgesetzgebung sind Höchstwerte für zahlreiche Parameter festgelegt, die zum einen auf der gesundheitlichen Beurteilung nach heutigem Wissensstand und zum anderen auf der technischen Vermeidbarkeit beruhen. Die Höchstwerte müssen von den Rechtsunterworfenen immer eingehalten werden. Wenn aber die Vollzugsbehörden durch amtliche Probenahme eine Überschreitung feststellen, müssen die Lebensmittelkontrollbehörden eine Beanstandung aussprechen und Massnahmen zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustands anordnen. Besteht ein Risiko für die Gesundheit, sind weitreichendere Massnahmen gerechtfertigt, als wenn kein Risiko besteht. Es ist in jedem Fall der Verhältnismässigkeitsgrundsatz anzuwenden.
Die Weisung richtet sich an die Vollzugbehörden und dient als Leitlinie für den Entscheid über verhältnismässige Massnahmen. Sie enthält die Grundlagen für die Beurteilung des Risikos für die Gesundheit, das bei der Überschreitung von Höchstwerten in Lebensmitteln besteht. Es werden nur Überschreitungen gesetzlich festgelegter Höchstwerte chemischer und physikalischer Parameter abgedeckt.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen