Vertraulichkeitserklärung
Im Rahmen des Unterrichts erhalten die Teilnehmenden der Weiterbildung Kenntnis von vertraulichen Informationen, z. B. durch Fallschilderungen im Plenum, Gruppendiskussionen, in den begleitenden Lerngruppen oder in den elektronischen Austauschforen (je nach Angebot). Damit im Unterricht ein offener Austausch gepflegt werden kann, verpflichten sich sämtliche Teilnehmende zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, insbesondere Firmen- und Personendaten, zu welchen sie im Rahmen der Weiterbildung Zugang erhalten.
Im Kontext von Weiterbildungen, die online durchgeführt werden, kann es vorkommen, dass Kurs-Sequenzen aufgezeichnet und zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmende verpflichten sich, diese Aufzeichnungen ausschliesslich zu dem Zweck, zu dem sie ihnen zugänglich gemacht wurden, zu verwenden, nicht weiterzuverbreiten und nach Bearbeitung und Abschluss des jeweiligen Kurses umgehend vollständig zu löschen. Dies ist aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes zwingend erforderlich (siehe Merkblatt zur Aufnahme von Lehreinheiten).
Die Geheimhaltungspflicht gilt ab Bestätigung dieser Erklärung und bleibt auch nach dem Ende der Weiterbildung gültig.