Tagung zum Recht der inneren Sicherheit
Rechtsstaatliche Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten
Unter dem Begriff der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten fassen wir die staatlichen Massnahmen zusammen, mit denen Gefahren für den Staat und seine Institutionen sowie für die Sicherheit der Bevölkerung möglichst frühzeitig erkannt werden sollen. Zum Zweck der Beschaffung und Bearbeitung der entsprechenden Informationen verfügt der Staat über teilweise sehr weitreichende und grundrechtssensible Kompetenzen.
Unrechtmässiges Vorgehen im Bereich Cyber und das Schlagwort der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung haben den Nachrichtendienst des Bundes – erneut – in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Angesichts der Sensibilität der Tätigkeit des Nachrichtendiensts ist dessen Kontrolle von zentraler Bedeutung. Diese Kontrolle findet einerseits durch verschiedene Aufsichtsinstanzen, andererseits durch den Rechtsschutz im Einzelfall statt. Nicht zuletzt ist auch eine aufmerksame Zivilgesellschaft gefordert.
Die Tagung widmete sich den Fragen, wie diese Kontrollen funktionieren und ob sie genügen. Oder eben: «Who watches the watchers?»