Zulassung zum Masterstudium
Um zum Masterstudium in Sozialer Arbeit zugelassen zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie müssen einen Bachelorabschluss oder ein FH-Diplom in Sozialer Arbeit oder einer benachbarten Disziplin nachweisen. Zudem werden über 1500 Stunden Berufserfahrung im Bereich der Sozialen Arbeit verlangt. Bei Studienbeginn müssen Sie 800 Stunden vorweisen, die übrigen 700 Stunden sind bis zum Beginn des dritten Studiensemesters zu leisten.
- Wenn Sie einen Bachelorabschluss oder ein FH-Diplom in Sozialer Arbeit mit einer Note von mindestens 5.0 haben, können Sie sich prüfungsfrei anmelden. Wenn Sie nahtlos nach dem Bachelorstudium in Sozialer Arbeit mit dem Masterstudium beginnen wollen, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung, auch wenn Ihr Gesamtnotendurchschnitt noch nicht vorliegt.
- Wenn Sie einen Bachelorabschluss oder ein FH-Diplom in Sozialer Arbeit mit einer Note unter 5.0 haben, laden wir Sie zu einem Prüfungsgespräch ein.
- Wenn Sie einen Bachelorabschluss in einer benachbarten Disziplin haben, laden wir Sie zu einem Prüfungsgespräch ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie mind. einen Monat für die Prüfungsvorbereitung einrechnen sollten.
Noch Fragen?
Sind Sie unsicher, wie die Zulassungsvoraussetzungen in Ihrem Fall aussehen? Fragen Sie bei uns nach.