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BLV: Tierische Proteine an Geflügel und Schweine verfüttern: Vernehmlassung eröffnet

Bestimmte tierische Proteine sollen unter strengen Bedingungen wieder in der Tierfütterung eingesetzt werden dürfen. Deshalb hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 18. September 2023 die Vernehmlassung zu den entsprechenden Regelungen eröffnet.

Die geplanten Änderungen erlauben unter anderem das Verfüttern verarbeiteter Proteine von Geflügel an Schweine und umgekehrt von Schweinen an Geflügel.

Gestützt auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse erlaubt die EU die Verfütterung bestimmter tierischer Proteine seit September 2021 wieder. Somit können hochwertige Nebenprodukte der Schlachtung, welche nicht als Lebensmittel verwendet werden, besser genutzt werden: Denn verarbeitete Proteine eignen sich gut als Futter für allesfressende Nutztiere. Mehrere politische Vorstösse hatten diese Änderung bereits gefordert. Sie ist auch im Sinn der Förderung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft. Weiter ermöglicht die Anpassung die Gleichwertigkeit mit dem EU-Recht. Das Fütterungsverbot von Tiermehl an alle Nutztiere trat im Januar 2001 im Rahmen der Bekämpfung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) – auch Rinderwahnsinn genannt – in Kraft. 

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen; Vernehmlassungen

Medienmitteilung vom 18.09.2023