UberPop-Fahrer als Arbeitnehmer gemäss Kantonsgericht Waadt
Letztes Jahr befasste sich das Kantonsgericht Waadt (Tribunal cantonal du canton de Vaud) mit der brennenden Frage, ob UberPop-Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmende zu qualifizieren sind. Nebst dieser Qualifikation musste sich das Kantonsgericht auch zur Frage der Verfahrenszuständigkeit äussern.
In ihrem Jusletter-Beitrag vom 8. März 2021 kommentiert Eylem Demir (wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Sozialrecht) den publizierten Entscheid. Der Beitrag ist hier zu finden.