Beratung und Diversity
Die Diversity-Beauftragte der ZHAW Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen ist Anlaufstelle für Fragen zu Themen wie Gleichstellung, Diskriminierung, Barrierefreiheit etc. und für die Vermittlung von Kontakten zur Stabsstelle Diversity, der übergeordneten Beratungs- und Informationsstelle unserer Hochschule, und deren internen und externen Beratungsangeboten. Die Beauftragte hat Einsitz in der Kommission Diversity, in der der Austausch zwischen den Departementen stattfindet.

Bei Fragen oder Anliegen in Bezug auf die Diversity- und Genderthematik wenden Sie sich bitte direkt an die Diversity-Beauftragte Dominique Lorenz.
Stabstelle Diversity ZHAW
Die Stabstelle Diversity ZHAW berät und informiert Mitarbeitende und Studierende, führt integrative Massnahmen durch, generiert Wissen und unterstützt die Implementierung von neuen Prozessen. Ziel ist es, die Chancengleichheit an der ZHAW umzusetzen und in den Strukturen der Organisation dauerhaft zu verankern.
Nachteilsausgleich
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich das Online-Gesuch aus. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Studiengängen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für den Studiengang bleibt.
Die verbindliche(n) Frist(en) zur Einreichung des Online-Gesuches sind wie folgt:
- Einreichefrist Nachteilsausgleich Herbstsemester: bis Kalenderwoche 36
- Einreichefrist Nachteilsausgleich Frühlingssemester: bis Kalenderwoche 6

Ihre Kontaktperson für departementsspezifische Fragen ist Franziska Egloff. Bitte beachten Sie, dass für übergeordnete Fragen und die Beantragung des Antrages die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig ist: barrierefrei@zhaw.ch