Eingabe löschen

Kopfbereich

Hauptnavigation

Architektur, Gestaltung
und Bauingenieurwesen

Beratung und Diversity

Die Diversity-Beauftragte der ZHAW Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen ist Anlaufstelle für Fragen zu Themen wie Gleichstellung, Diskriminierung, Barrierefreiheit etc. und für die Vermittlung von Kontakten zur Stabsstelle Diversity, der übergeordneten Beratungs- und Informationsstelle unserer Hochschule, und deren internen und externen Beratungsangeboten. Die Beauftragte hat Einsitz in der Kommission Diversity, in der der Austausch zwischen den Departementen stattfindet.

Bei Fragen oder Anliegen in Bezug auf die Diversity- und Genderthematik wenden Sie sich bitte direkt an die Diversity-Beauftragte Dominique Lorenz.

Nachteilsausgleich

Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):

Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich das Online-Gesuch aus. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Studiengängen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher so früh wie möglich und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für den Studiengang bleibt. 

Die verbindliche(n) Frist(en) zur Einreichung des Online-Gesuches sind wie folgt:

Ihre Kontaktperson für departementsspezifische Fragen ist Franziska Egloff. Bitte beachten Sie, dass für übergeordnete Fragen und die Beantragung des Antrages die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig ist: barrierefrei@zhaw.ch