Welcome Center
Sie kommen aus dem Ausland und möchten an der ZHAW arbeiten? Das Welcome Center der ZHAW gibt Ihnen einen Überblick und Informationen zum Leben und Arbeiten in der Schweiz.
An der ZHAW arbeiten rund 3'000 Personen aus 49 Nationen. Vielleicht sind genau Sie bald eine davon? Unsere Standorte Winterthur, Zürich und Wädenswil bieten eine hohe Lebensqualität und eine grosse kulturelle und soziale Vielfalt. Wie überall in der Schweiz sind Sie im Nu draussen in der Natur. Der nächste Wald, Fluss oder See ist nie weit weg – und auch die Berge erreichen Sie in kurzer Zeit. Alle drei Standorte gehören zur wirtschaftlich starken «Greater Zurich Area» und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln äusserst gut erschlossen.
Die ZHAW ist eine der führenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in der Schweiz. Wir sind in den Bereichen Studium, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistung und Beratung aktiv. In unseren Departementen wird praxisorientiert unterrichtet sowie disziplinär und interdisziplinär geforscht – häufig mit Partnern aus Industrie, Wirtschaft und öffentlicher Hand.
Wir setzen auf qualifizierte, motivierte und leistungsorientierte Mitarbeitende und Führungspersonen, gerne auch aus dem Ausland. Um Ihren Umzug in die Schweiz möglichst gut zu begleiten, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Wohnen
Umzug in die Schweiz
Wir empfehlen Ihnen, sich einige Wochen vor Ihrer Anreise um eine Unterkunft zu kümmern.
Wohnen in der Schweiz
In Winterthur stehen moderne und zweckmässig ausgerüstete Wohnungen für Incoming Staff bereit. Die Wohnungen sind zentrumsnah und können ab einem Mindestbedarf von zwei Wochen für maximal ein halbes Jahr gemietet werden.
Weitere Wohnungsangebote:
Ankunft in der Schweiz
Anmeldung in der Schweiz
Innerhalb von 14 Tagen nach Umzug müssen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden. Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Dokumente können je nach Wohnsitzgemeinde leicht variieren. Die Anmeldung ist gebührenpflichtig. Bitte schicken Sie eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung unmittelbar nach Erhalt an die HR Abteilung. Die HR Abteilung unterstützt Sie gerne.
Anmeldung bei der Wohnortsgemeinde:
Aufenthalt: Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen
Für Ihre Arbeit an der ZHAW benötigen Sie eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Diese ist abhängig von Ihrer vorgesehenen Tätigkeit und von Ihrem Herkunftsland.
Bewilligungen für Personen aus EU/EFTA Staaten
- Informationen zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus EU/EFTA Staaten
- Informationen zu Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen aus EU/EFTA Staaten
- Informationen zum Aufenthalt bis 90 Arbeitstage pro Jahr (Meldeverfahren)
- Informationen für Grenzgänger aus EU/EFTA Staaten (Grenzgängerbewilligung)
Bewilligungen für Personen aus Nicht-EU/EFTA Staaten
Leben in der Schweiz
Sprachkurse
An der ZHAW bietet das Departement Linguistik Sprachkurse «Deutsch als Fremdsprache» an.
Bildungssystem in der Schweiz
Das Schulsystem in der Schweiz ist je nach Schulstufe auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene geregelt. Bei Educa finden Sie Informationen zum Schweizer Bildungssystem.
Kulturelle Integration
Integration findet auf vielen Ebenen statt. Neben der beruflichen Tätigkeit haben Sie zahlreiche weitere Möglichkeiten, sich mit Ihrer neuen Umgebung vertraut zu machen und neue Kontakte zu knüpfen.
Erkundigen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung über Integrationsangebote an Ihrem Wohnort. Viele dieser Angebote richten sich speziell an Kinder und Familien.
Integrationsangebote im Kanton und der Stadt Zürich, in Winterthur und Wädenswil:
Freizeit
Die ZHAW offeriert ihren Mitarbeitenden zahlreiche Angebote neben der Arbeit. Dazu gehören ein vielfältiges Sportangebot, ein Chor, eine Theatergruppe, verschiedene After-Work-Treffs, eine moderne Hochschulbibliothek, günstige Verpflegungsmöglichkeiten, weitere Vergünstigungen in Restaurants und Läden, Kinderbetreuung und verschiedene Beratungsstellen. Daneben bestehen in den Departementen verschiedene weitere Angebote.
Weiter haben Sie die Möglichkeit in Bibliotheken, einem Familien- oder ein Kulturzentrum in ihrem Wohnort Einwohnerinnen und Einwohner aus Ihrer Gemeinde zu treffen. Eine weitere Möglichkeit Kontakte zu knüpfen, ist der Beitritt in einem Sport- oder Kulturverein. Etwa die Hälfte der Schweizer Bevölkerung ist in Vereinen oder ehrenamtlich tätig. Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach einer Vereinsliste. Sie werden erstaunt sein ob der Vielfältigkeit.
Allgemeine Informationen zur Schweiz:
Mobilität/Auto
Das Schweizer Verkehrsnetz ist auf Strasse und Schiene gut ausgebaut. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist man oftmals schneller und bequemer unterwegs als mit dem Auto.
Versicherungen und Steuern
Steuern
Für ausländische Staatsangehörige (ohne C-Bewilligung) gilt die Quellenbesteuerung. Die Steuer wird monatlich direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber überweist diese Steuern an die jeweilige Steuerbehörde in der Schweiz.
Für ausländische Staatsangehörige mit C-Bewilligung werden Steuern wie bei Schweizer Staatsangehörigen auf drei Ebenen erhoben. Der Bund erhebt Steuern auf das Einkommen nach einem einheitlichen Steuersatz. Die 26 Kantone und die Gemeinden erheben Steuern ebenfalls auf das Einkommen und zusätzlich auf das Vermögen. Die Steuersätze variieren in den Kantonen und Gemeinden. Die Höhe der Steuern ist daher abhängig vom Wohnort der steuerpflichtigen Person.
Sozialversicherungen
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Die AHV und die Invalidenversicherung bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen die 1. Säule. Diese soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die 2. Säule. Die 3. Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge. Als Mitarbeitende der ZHAW sind Sie mit der 1. und 2. Säule abgesichert.
Alle Arbeitnehmenden benötigen eine Sozialversicherungsnummer, die sogenannte AHV-Nummer. Die ZHAW muss die AHV-Nummer all ihrer Mitarbeitenden melden. Haben Sie noch keine solche Nummer, beantragt die ZHAW diese bei der Zentralen Ausgleichsstelle.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Die Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, jede und jeden ohne Bedingungen und Wartefrist in die Grundversicherung aufzunehmen. Ihren Versicherer können Sie aus einer Vielzahl von Anbietern frei wählen. Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt und umfasst bei allen Versicherern die gleichen Leistungen. Ein Prämienvergleich lohnt sich, da die Prämien sich stark unterscheiden können.
Die Versicherung wird auf privater Basis abgeschlossen und Ihre Anmeldung muss spätestens drei Monate nach Wohnsitznahme in der Schweiz erfolgen. Versicherungspflichtig sind zudem Personen mit Wohnsitz im Ausland, die über eine Aufenthaltsbewilligung von mehr als drei Monaten Gültigkeit verfügen oder Grenzgänger sind.
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nur für wenige Personenkreise auf Gesuch hin möglich. Die Wohnsitzgemeinde ist verantwortlich, die Einhaltung der Versicherungspflicht zu prüfen. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich entscheidet über Befreiungsgesuche.
Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist Sache der Mitarbeitenden.
Krankenkassen- und Prämienvergleich:
Unfallversicherung
In der Schweiz müssen alle Personen, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten, gegen Unfall versichert sein. Es wird zwischen Berufsunfall- und Nichtberufsunfall-Versicherung unterschieden.
Berufsunfall-Versicherung (BU)
Für alle Arbeitnehmenden mit einem sozialversicherungspflichtigen Lohn ist die Berufs-Unfallversicherung obligatorisch. Sie trägt die Behandlungskosten und richtet Taggelder aus. Zudem vergütet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten und unterstützt nach dem Tod der versicherten Person ihre Hinterbliebenen.
Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU)
Die Nichtberufsunfall-Versicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen ab, die in der Freizeit geschehen. Falls Sie über einen arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigungsgrad von mindestens acht Stunden pro Woche verfügen, sind Sie im Falle eines Freizeitunfalls über die ZHAW versichert. Freiwillige Zusatzversicherungen sind möglich.
Haftpflicht und Hausrat
Die Privat-Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung sind in der Schweiz grundsätzlich nicht obligatorisch, aber empfehlenswert. Diese Versicherung schützt Sie vor Schadensersatzpflicht, wenn Sie eine andere Person verletzt oder das Eigentum einer anderen Person geschädigt haben. Eine Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch am Hausrat entstehen. Sie wird oft mit der Privathaftpflichtversicherung kombiniert.