Was muss ich wissen
Welches sind die Voraussetzungen, um an der ZHAW studieren zu können? Was kostet ein Semester? Worauf sollten Sie achten?
Zulassungsbedingungen
Voraussetzungen für ein Bachelorstudium: Maturität und praktische Erfahrung
- Damit Sie an der ZHAW studieren können, brauchen Sie einen Maturitätsabschluss: eine Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität bzw. einen gleichwertigen Abschluss.
- Vor dem Studium müssen Sie mindestens ein Jahr praktische Erfahrung im Berufsalltag gesammelt haben oder eine Lehre in einem Bereich abgeschlossen haben, der mit dem Studiengebiet verwandt ist (Ausnahmen siehe unten). Diese Voraussetzung wird bei einer Berufs- oder Fachmaturität, die mit dem Fachgebiet des gewählten Studiengangs verwandt ist, in der Regel durch die berufspraktische Ausbildung zumindest teilweise abgedeckt. Ausnahmen können im Fachbereich Gesundheit und bei den Studiengängen zur Informatik, Naturwissenschaften und Technik bestehen, wo diese einjährige Praxiserfahrung zumindest teilweise während oder nach dem Studium erworben werden kann. Für den Bachelorstudiengang Mehrsprachige Kommunikation werden Sprachkompetenzen statt praktischer Erfahrung verlangt.
Studienbereiche Gesundheit, Soziale Arbeit, Linguistik und Psychologie
- Zusätzlich zu einer Maturität oder einem gleichwertigen Abschluss müssen Sie eine Eignungsabklärung bzw. eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für Ihren gewählten Studiengang bestehen.
Bachelorstudium mit einem ausländischen Studienberechtigungsausweis
Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. A Levels, Abitur oder International Baccalaureate IB, etc.), wird Ihr Abschluss einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen. Bitte reichen Sie bei der Anmeldung folgende Unterlagen über das Online-Anmeldeportal ein:
- Vollständiger schulischer und beruflicher Lebenslauf
- Studienberechtigungsausweis oder einen anderen Vorbildungsausweis, der im Herkunftsland zur Zulassung zu Hochschulen berechtigt, inkl. Zeugnisse mit Fächern und Bewertungen der letzten drei Schuljahre auf Sekundarstufe II
- Falls im Herkunftsland bereits ein Hochschulstudium begonnen oder absolviert wurde: Datenabschriften oder Abschlüsse der Hochschule
- Eine deutsche oder englische Übersetzung der Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse, etc., die professionellen Standards genügt
- Bestätigungen (insbesondere Arbeitszeugnisse) über eine mindestens 1-jährige Berufspraxis auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation, falls dies für den gewählten Studiengang vorausgesetzt wird, vgl. Anhänge zu den Studienordnungen.
- Ein Nachweis der Deutschkenntnisse im Niveaubereich C1 (z. B. Deutsch-Zertifikat C1, Deutschkursbestätigung C1, aussagekräftige Schulzeugnisse, Diplome der beruflichen Weiterbildung, etc.) muss ebenfalls bei der Anmeldung vorliegen. Gewisse deutschsprachige Studiengänge fordern bis zum Zeitpunkt des Studienbeginns (Immatrikulationsbeginn) zusätzlich ein Deutsch-Zertifikat C1 ein. Für englischsprachige Studiengänge wird von allen Bewerbenden anstelle eines Deutschnachweises ein Englisch-Zertifikat B2 verlangt. Ferner gilt das Reglement zur Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation an der ZHAW, Art. 11.
Bei Abschlüssen nach britischem Recht gilt der Grundsatz, dass die für eine Zulassung an der ZHAW erforderlichen A Levels, d. h. drei A Levels mit den Mindestnoten (Grades) B/B/C, bei der Online-Anmeldung zum Studium abgeschlossen vorliegen müssen. Die A Levels sollen zudem drei von vier Fachbereichen des erforderlichen Fächerkatalogs abdecken (vgl. Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium, Ziffer 4.1.2). Ist dies nicht der Fall, muss eine Aufnahmeprüfung Gleichwertigkeit Vorbildungsausweis bestanden werden.
Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium und erfolgt nach der Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht immatrikuliert werden können, falls Sie Ihre Unterlagen nicht fristgerecht einreichen. Für weitere Fragen wenden Sie sich an das Sekretariat des von Ihnen gewählten Studiengangs.
Voraussetzungen für ein Masterstudium: Einschlägiger Bachelorabschluss
- Für die Zulassung zu einem Masterstudium brauchen Sie einen Bachelorabschluss, der Ihnen die notwendigen Grundlagen für das von Ihnen gewählte Masterstudium auf Hochschulniveau vermittelt hat.
- Zusätzlich müssen Sie in einem Aufnahmeverfahren nachweisen, dass Sie für das Masterstudium geeignet sind.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Zulassungsbedingungen in den Studienordnungen und Anhängen.
Rechtliche Grundlagen zu den Zulassungsbedingungen
Übergeordnete rechtliche Grundlagen
- Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG)
- Verordnung zum HFKG (V-HFKG)
- Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten (Zulassungsverordnung FH)
Spezifische Regelungen zur Zulassung zu den einzelnen Studiengängen
Schweizweite Empfehlungen für die Zulassung zum Bachelorstudium
Die Kosten für ein Studium
Die Kosten für ein Studium an der ZHAW setzen sich zusammen aus den Studiengebühren, den Kosten für Unterrichtsmaterial und Exkursionen sowie den individuellen Kosten für den Lebensunterhalt. Die Gebühren für ein Studium an der ZHAW werden vom Zürcher Regierungsrat in der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule festgelegt und gelten für alle Studierenden (Voll- und Teilzeitstudierende, Repetierende, Studierende im Praktikumssemester, Studienabbrecherinnen und –abbrecher etc.).
Die Gebühren für das Aufnahmeverfahren müssen Sie in jedem Fall bezahlen. Also auch dann, wenn Sie nicht für die weiteren Schritte im Zulassungsverfahren (z.B. Eignungsabklärung) oder zum Studium zugelassen werden. Während des Studiums können weitere Kosten anfallen. Zum Beispiel für Software. Weitere Informationen finden Sie im Reglement «Gebühren und Kostenbeiträge».
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 20.– |
[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Auditorinnen und Auditoren
Ohne Einschreibung Module besuchen: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, als Auditorin oder Auditor einzelne Module zu besuchen. Dafür müssen Sie sich nicht regulär bei uns einschreiben. Die Gebühren betragen, je nach Umfang besuchter Kurse, zwischen CHF 100.– und CHF 600.– pro Semester.
Rechtliche Grundlagen zu den Gebühren
- Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule (414.20)
- Regierungsratsbeschluss 214/2012 inkl. Begründung
- Reglement Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation
- Reglement Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation (auf Englisch)
- Reglement Gebühren und Kostenbeiträge im Bereich grundständige Lehre und Weiterbildung
- Merkblatt Sozialversicherung für Studierende
Versicherungen
Überprüfen Sie Ihre Versicherungen, bevor Sie mit dem Studium an der ZHAW beginnen. Sie vermeiden so unliebsame Überraschungen. Besonders wichtig sind Kranken- und Unfallversicherung, AHV und Vorsorge. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland.
Unfallversicherung abschliessen: Sind Sie angestellt und arbeiten mindestens acht Stunden pro Woche, sind Sie automatisch unfallversichert. Trifft das nicht zu, müssen Sie das Unfallrisiko bei Ihrer Krankenkasse einschliessen. Dazu genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an Ihre Versicherung. Für eine Prämienverbilligung wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde.
AHV-IV-EO-Beiträge beachten: Während Ihres Studiums müssen Sie Beiträge an AHV, IV und EO bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente führen. Arbeiten Sie nicht, müssen Sie nur den Minimalbetrag begleichen. Die Abrechnung während des Studiums ist demzufolge ein Muss. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV oder bei jeder kantonalen Ausgleichskasse.
Sozialversicherung: Die ZHAW muss für alle Studierenden jeweils zum 15. Oktober die Sozialversicherungsnummer an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI melden. Für ausländische Studierende muss diese, sofern keine vorhanden, erst durch die ZHAW bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS beantragt werden, sie wird dann auf den Semesterbestätigungen ab dem 2. Semester aufgeführt. Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsausfallentschädigung (EO) in der Höhe von mindestens 478 Franken jährlich zahlen. Die ZHAW meldet der Sozialversicherungsanstalt (SVA) alle Studierenden, die zum Stichtag 31.12. das 20 Lebensjahr vollendet haben. AHV-pflichtige Studierende erhalten im Frühjahr eine E-Mail der SVA Zürich mit einem persönlichen Link zum Online-Formular. Wenn Sie bis Ende Juli keine E-Mail erhalten, wenden Sie sich direkt an die SVA Zürich. Siehe auch:
Vorsorge selber sichern: Der Austritt aus dem Arbeitsleben birgt Risiken: Sämtliche Vorsorgeversicherungen Ihres bisherigen Arbeitgebers gelten nicht mehr. So fehlt Ihnen während des Studiums der zusätzliche Vorsorgeschutz. Eine dauernde Erwerbsunfähigkeit während des Studiums bedeutet, dass Sie lediglich mit einer kleinen Rente aus der IV rechnen können. Sichern Sie sich deshalb für die Zeit während des Studiums ab.
Wann startet das Studium
Die Termine können abgesehen vom Studienbeginn und den gesetzlichen Feiertagen je nach Departement unterschiedlich sein. In einzelnen Studiengängen können Pflichtveranstaltungen zum Ende der Weihnachtsferien stattfinden.
Das Jahr ist in zwei gleich lange, sechs Monate dauernde Semester, aufgeteilt. In diesen Zeitrahmen eingebettet sind die Lehrveranstaltungen – das eigentliche Studiensemester. Das Selbststudium findet vor, nach und während dem Studiensemester statt.
Termine rund ums Studium (bleibende Eckdaten)
Termin | Wann |
---|---|
Immatrikulationstermin (administrativer Start Herbstsemester) per | 01.08. |
Beginn Herbstsemester (Studiensemester mit Lehrveranstaltungen)* | KW 38 |
Prüfungsplan wird publiziert spätestens | KW 47 |
Prüfungen werden durchgeführt bis spätestens * | KW 5 |
Immatrikulationstermin (administrativer Start Frühlingssemester) per | 01.02 |
Beginn Frühlingssemester (Studiensemester mit Lehrveranstaltungen)* | KW 8 |
Prüfungsplan wird publiziert spätestens | KW 17 |
Anmeldeschluss für Neustudierende (Einstieg Herbstsemester)* | 30.04. |
Prüfungen werden durchgeführt spätestens bis * | KW 26 |
Unterrichtsfreie Tage
- Weihnachtsferien 24.12.–02.01.*
- Fasnachtsmontag in Winterthur
- Karfreitag–Ostermontag *
- Tag der Arbeit (01.05.)
- Auffahrtsdonnerstag
- Pfingstmontag
* Abweichungen sind möglich. Konkrete Informationen pro Studiengang erhalten Sie bei den Studiengangsekretariaten oder Studiengangsleitungen.
Weitere Informationen für Bewerbende aus dem Ausland
Studienaufenthalt
Personen aus dem Ausland, die ein Studium in der Schweiz aufnehmen möchten, müssen vor Studienbeginn eigenverantwortlich eine Aufenthaltsbewilligung beantragen und eine Krankenversicherung abschliessen.
Aufenthalt zum Studium von BürgerInnen der Schweiz oder aus der EU
Sie haben im Ausland gewohnt, besitzen die Schweizer Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates und kommen zum Studium in die Schweiz?
Falls Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie selbstverständlich in der Schweiz studieren. Trotzdem betreffen auch Sie die nachfolgenden Informationen zur Krankenversicherung sowie zur Aufnahme und Zulassung mit ausländischer Studienberechtigung.
Falls Sie eine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, klären Sie bitte ab, ob Ihr Land Vertragspartner des „Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit“ ist. Der Aufenthalt von Studierenden wird gemäss Art. 24 jeweils jährlich erteilt, solange die Ausbildung erfolgt. Damit der Aufenthalt gewährt wird, müssen Sie darlegen können, dass Sie eine Krankenkassenversicherung abschliessen und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um den Studienaufenthalt bezahlen zu können.
Bitte informieren Sie sich beim Migrationsamt des Kantons Zürich darüber, welche Formalitäten Sie erledigen müssen, damit Ihnen eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung erteilt wird:
Migrationsamt des Kantons Zürich, Berninastrasse 45, 8057 Zürich, Tel. +41 43 259 88 00
Aufenthalt zum Studium aus anderen Ländern
Falls der Studienaufenthalt mit dem Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie besitzen, nicht über das obige Abkommen geregelt ist, informieren Sie sich bitte beim Migrationsamt des Kantons Zürich darüber, welche Formalitäten Sie erledigen müssen, damit Ihnen eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung erteilt wird:
Migrationsamt des Kantons Zürich, Berninastrasse 45, 8057 Zürich, Tel. +41 43 259 88 00
Beachten Sie insbesondere die Bestimmungen in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 24. Oktober 2007 in Art. 23, Voraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung, sowie Art. 16, An- und Abmeldung bei einem Wochenaufenthalt.
Bezüglich Nebenerwerb oder Praktika beachten Sie die folgenden Bestimmungen der VZAE: Art. 38, Aus- und Weiterbildung mit Nebenerwerb, Art. 39, Ausbildung mit obligatorischem Praktikum, sowie Art. 40, Erwerbstätigkeit während der Weiterbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule.
Krankenversicherung
Wenn Sie sich mit einer Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten, sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen (Bundesgesetz über die Krankenversicherung, Art. 3, KVG).
Für den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie selbst verantwortlich.
Unter Nachweis einer genügenden ausländischen Krankenversicherung kann beim Einwohnermeldeamt ein Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz gestellt werden.
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Stipendien und Darlehen
Wir bieten Hilfe und Unterstützung zu allen Fragen rund um die Finanzierung eines Studiums.
Was sind ECTS-Credits
Zur einheitlichen und vergleichbaren Bewertung in der Schweiz und in Europa werden Studienaufwände zusätzlich zu den Noten nach dem ECTS-System gemessen.
Anmeldung zum Studium
Wenn Sie sich entschieden haben, welches Studium absolvieren möchten, melden Sie sich direkt im gewählten Departement an.
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Was sind ECTS-Credits
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