Ethik, Werte und Datenschutz
Die ZHAW als eine der führenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in der Schweiz ist sich ihrer Verantwortung in Lehre, Forschung, Weiterbildung und Dienstleistung bewusst. Wir arbeiten transparent, offen und orientieren uns an internationalen, nationalen und kantonalen Richtlinien und Grundsätzen.
Schwerpunkte
Humanforschung
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) und die davon abgeleiteten Verordnungen (Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten, Humanforschungsverordnung) die Forschung am oder mit Menschen als auch die Forschung mit menschlichem biologischen Material sowie gesundheitsbezogenen Personendaten und definiert die Notwendigkeit einer Bewilligungspflicht für entsprechende Projekte. Unter die bewilligungspflichtigen Projekte fallen sowohl klinische Studien (z.B. Wirkung von Arzneimitteln) als auch nicht-klinische Projekte (Forschungsteilnehmer:innen oder biologisches Material bzw. Personendaten als Untersuchungsobjekt). Bei Projekten, welche im Kanton Zürich durchgeführt oder koordiniert werden, ist die Kantonale Ethikkommission (KEK) für die konkreten Abklärungen und das Bewilligungsverfahren zuständig. An der ZHAW hilft zudem der ZHAW Ethikausschuss den Forschenden, die relevanten Gesetzte zu verstehen und die Projekte einzuordnen (Ethische Beurteilung durch die ZHAW).
Kontakt: Dr. Martin Jaekel, Leiter Stab Ressort Forschung & Entwicklung / Dienstleistung
Forschung mit Tieren
Für den Erkenntnisfortschritt in den Lebens‐, Ernährungs- und Naturwissenschaften, in der Medizintechnik sowie zu Ausbildungszwecken in der Lehre sind Versuche mit lebenden Tieren von hoher Bedeutung. In der Schweiz regelt das Tierschutzgesetz (TSchG) das Wohlergehen und die Würde von Tieren und bildet den Rahmen für die Grundsätze zur tierexperimentellen Forschung von swissuniversities. Mit dem TEDD Competence Centre (Tissue Engineering für Wirkstoffentwicklung und Substanzprüfung) und als Gründungs- und Beiratsmitglied des Vereins Swiss 3R Competence Centre setzt sich die ZHAW aktiv für die Anwendung des 3R-Prinzips (replace, reduce, refine) ein. Sie verpflichtet sich mit ihrer Policy zur tierexperimentellen Forschung und Lehre zu einem respektvollen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren in Tierhaltungen sowie mit Wildtieren in Freiheit. Weiter ist die ZHAW Unterzeichnerin von STAAR (Swiss Transparency Agreement on Animal Research) und setzt sich somit für eine verbesserte Kommunikation und Transparenz in Bezug auf die Verwendung von Tieren in der Forschung ein.
Kontakt: Dr. Martin Jaekel, Leiter Stab Ressort Forschung & Entwicklung / Dienstleistung
Medienanfragen: medien@zhaw.ch
Ethische Beurteilung durch die ZHAW
Für die ethische Beurteilung und Bewilligung von Forschungsprojekten (z. B. von klinischen Versuchen) existieren die erwähnten offiziellen Organe wie die Kantonale Ethikkommission. Abgesehen von der gesetzlich verlangten Bewilligung durch eine externe Ethikinstanz kann eine Beurteilung auch in anderen Fällen notwendig oder zumindest sinnvoll sein (z. B. wenn das Forschungsprojekt nicht unter die offizielle Bewilligungspflicht fällt, aber ethisch heikle Fragen tangiert). Auch für die Publikation in wissenschaftlichen Magazinen oder für Gesuche beim Schweizerischen Nationalfonds wird teilweise eine ethische Beurteilung vorausgesetzt. Diese Aufgabe übernimmt seit Herbst 2022 der Ethikausschuss der ZHAW: Er versteht sich als eine unabhängige Stelle, die prüft, ob in einer Studie der Schutz der Versuchsteilnehmenden in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen und potenziellen Schaden steht. Er ist eine Dienstleistung an forschende Mitarbeitende der ZHAW und ist zuständig, wenn bei Forschungsprojekten von Gesetzes wegen keine Prüfung durch eine externe Ethikinstanz durchlaufen werden muss, das Projekt aber dennoch ethische Fragen aufwirft.
Kontakt: ethikausschuss@zhaw.ch
Wissenschaftliche Integrität
Für Mitarbeitende, Studierende und Weiterbildungsteilnehmende der ZHAW, sei es in eigenem Namen oder im Namen der ZHAW, gelten bei der Generierung, Verbreitung oder Förderung von Wissen die Grundprinzipien des Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz.
Von der ZHAW besteht ein Reglement zur wissenschaftlichen Integrität. Zusätzlich wird die wissenschaftliche Integrität an der ZHAW durch die Präventions- und Beratungsinstanz gefördert, welche sich aus Mitgliedern aller Departemente zusammensetzt.
Bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten hat die ZHAW, basierend auf den Empfehlungen der Akademien der Wissenschaften Schweiz, entsprechende Verfahrensschritte und Instanzen definiert.
Kontakt: Prof. Dr. Katharina Fierz, Vorsitzende der Präventions- und Beratungsinstanz
Biodiversität / Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich
In der internationalen Convention on Biological Diversity (CBD) von 1993 wurde festgehalten, dass Staaten das souveräne Recht über ihre eigenen genetischen Ressourcen (Tiere, Pflanzen, Algen, Pilze, Bakterien, Viren) haben. Das 2014 ratifizierte Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu den genetischen Ressourcen, deren Weitergabe und wie Vorteile aus der Nutzung (Forschung an der genetischen und/oder biochemischen Zusammensetzung inkl. Anwendung von Biotechnologie) mit den Herkunftsländern geteilt werden sollen. Für die Forschenden der ZHAW gilt die 2015 verabschiedete Nagoya-Verordnung, die den Umgang mit inländischen und ausländischen genetischen Ressourcen regelt.
Kontakt: Cathy Kroll, Stabsbereichsleitung Forschung, Departement Life Sciences und Facility Management
Datenschutz in der Forschung
In unseren Forschungsprojekten bearbeiten wir personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG), des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), jeweils soweit die entsprechenden Regelungen anwendbar sind.
Um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, hat die ZHAW einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Er unterstützt und berät die Forschenden der ZHAW in sämtlichen Fragen des Datenschutzes.
Kontakt: datenschutz@zhaw.ch