Anerkennung von Praxisausbildenden
Die ZHAW Soziale Arbeit begrüsst es, wenn fachlich qualifizierte Mitarbeitende von Praxisorganisationen als Praxisausbildende tätig werden. Die Begleitung von Studierenden während ihrer Praxisausbildung ist eine anspruchsvolle und bereichernde Aufgabe – sowohl für die Studierenden als auch für die Ausbildenden.
Kriterien für die Anerkennung als Praxisausbildende
- FH- oder HF-Abschluss in Sozialer Arbeit
- Mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Sozialen Arbeit nach dem Abschluss, davon mindestens ein Jahr in der aktuellen Praxisorganisation
- Methodisch-didaktische Zusatzqualifikation, z. B. Grundkurs Praxisausbildung, CAS Praxisausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
Fachverwandte Grundqualifikationen sowie vergleichbare methodisch-didaktische Zusatzqualifikationen werden im Einzelfall in einem Äquivalenzverfahren geprüft. Liegt die Zusatzqualifikation noch nicht vollständig vor (z. B. wenn eine Anmeldung für den Grundkurs Praxisausbildung besteht, der Kurs aber noch nicht absolviert wurde), kann eine provisorische Anerkennung ausgesprochen werden.
Weitere Informationen sind im Leitfaden Praxisausbildung(PDF 410,8 KB) zu finden.
Interesse an der Tätigkeit als Praxisausbildende:r?
Für die Anerkennung bitten wir Sie, das Formular „Qualifikationen für die Funktion als Praxisausbildende“(PDF 104,4 KB) auszufüllen und es zusammen mit Kopien Ihrer Diplome und Zertifikate an praxis.sozialearbeit@zhaw.ch zu senden.