Immatrikulation
Wenn Sie alle formalen Zulassungsbedingungen erfüllen und die Eignungsabklärung bestanden haben, wird Ihnen ein Studienplatz zugeteilt. Diese Immatrikulation erfolgt jeweils per 01.08. für das Herbstsemester und 01.02. für das Frühlingssemester.
Die Studienplätze sind begrenzt und werden laufend zugeteilt. Sie werden auf das von Ihnen bei der Online-Anmeldung gewünschte Semester oder auf das nächste Semester eingeteilt, für das noch freie Studienplätze vorhanden sind. Bei hoher Nachfrage können also Wartezeiten bis zum Studienbeginn entstehen. In jedem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
Bei Fragen zur Studienplatzeinteilung, kontaktieren Sie uns:
+41 (0) 58 934 86 00
zulassung.sozialearbeit@zhaw.ch