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Soziale Arbeit

Eignungsabklärung

Die Eignungsabklärung ist eine Zulassungsprüfung, an der Ihre Eignung für Studium und Beruf der Sozialen Arbeit überprüft wird. Sie…

Wie läuft die Eignungsabklärung ab?

Sie werden nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft, in der Regel von zwei Expert:innen aus Praxis und Hochschule. Dies ermöglicht eine objektive Beurteilung Ihrer Leistung am Tag der Eignungsabklärung.

Diese besteht aus zwei Teilen:

  1. Fallreflexion (Vorbereitung 50 Min, Gespräch 15 Min): Sie bearbeiten einen Fachtext und ein Fallbeispiel selbstständig und bereiten mithilfe einiger Fragen eine kurze Präsentation (ca. 8 Minuten) vor. Im anschliessenden Diskussionsteil (7 Minuten) beantworten Sie weiterführende Fragen zum Fachtext und Fall.
  2. Einzelgespräch (30 Min): Basierend auf Ihrem eingereichten Dossier entsteht ein Gespräch über Ihre Motivation, Ihre Erfahrungen und Interessen sowie weitere für den Zulassungsentscheid relevante Themen. 

Die Eignungsabklärung findet vor Ort im Toni-Areal statt und ermöglicht Ihnen, unseren Campus kennenzulernen. Die Vorbereitung für den ersten Teil findet zusammen mit weiteren Bewerbenden in einem gemeinsamen Raum statt. Das anschliessende Gespräch findet zusammen mit den beiden Expert:innen in einem anderen Raum statt.

Studieninteressierte mit einer Beeinträchtigung oder einer chronischen Krankheit (z.B. AD(H)S oder Legasthenie) können einen Nachteilsausgleich beantragen.

Wie kann ich mich für die Eignungsabklärung vorbereiten?

Eine gezielte Vorbereitung ist nicht möglich. Die folgenden Empfehlungen können aber hilfreich sein:

Was passiert nach der Eignungsabklärung?

In der Regel erhalten Sie spätestens drei Wochen nach der Eignungsabklärung schriftlich Bescheid, ob Sie zum Studium zugelassen sind oder nicht. Der Zulassungsentscheid beruht auf der gezeigten Leistung am Prüfungstag. Positive Ergebnisse erfolgen per E-Mail, negative per eingeschriebenen Brief. Bei einem negativen Entscheid steht der übliche Rechtsmittelweg offen. Der Zulassungsentscheid ist bis maximal 18 Monate nach erfolgtem Zulassungsentscheid gültig.