Anerkennung von Praxispartnern
Verschiedene Praxisorganisationen bieten den Studierenden eine Tätigkeit in den Praxisfeldern Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Soziokulturelle Animation an.
Diese Organisationen und deren Praxisausbildende leisten einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von Fachleuten der Sozialen Arbeit. Die Praxispartner profitieren ihrerseits vom Austausch und der Auseinandersetzung mit aktuellen Themen aus Theorie und Forschung und erhalten beruflichen Nachwuchs für ihr Tätigkeitsgebiet.
Als Praxisorganisation anerkannt werden
Praxisorganisationen erfüllen bestimmte qualitative Kriterien und verfügen über Praxisausbildende, welche die Studierenden begleiten und qualifizieren.
Die ZHAW Soziale Arbeit anerkennt Praxisorganisationen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sie können den Studierenden ein Tätigkeitsgebiet im Bereich der Sozialen Arbeit (Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziokulturelle Animation) anbieten.
- Sie erfüllen ihren Auftrag gestützt auf fachliche Konzepte.
- Sie stellen mit ihren Rahmenbedingungen sicher, dass der Ausbildungsauftrag gegenüber den Studierenden kompetent erfüllt werden kann.
Details zu den Anerkennungskriterien sowie zum Anerkennungsverfahren finden sich im Merkblatt Anerkennung von Praxisorganisationen(PDF 152,0 KB). Die Verantwortlichen der «Praxisausbildung Bachelor» beraten und unterstützen interessierte Organisationen gerne beim Anerkennungsverfahren.
An einer Zusammenarbeit interessierte Organisationen stellen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Angaben zur Organisation (z.B. Leitbild, Auftrag und Organigramm)
- Relevante Konzepte, insbesondere ein Ausbildungskonzept
- Angaben zum Fachpersonal
- Aufgabenbeschrieb oder Pflichtenheft
Als Praxisausbildende anerkannt werden
Praxisausbildende begleiten und qualifizieren die Studierenden während ihrer Praxisausbildung und übernehmen somit eine zentrale Aufgabe in der Ausbildung von Fachpersonen der Sozialen Arbeit. Damit sie die Studierenden während der Praxisausbildung optimal begleiten können, bringen Praxisausbildende die folgenden Qualifikationen mit:
- FH- oder HF-Abschluss in Sozialer Arbeit (Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziokulturelle Animation)
- Zwei Jahre Berufspraxis in Sozialer Arbeit nach Diplomierung respektive Abschluss, davon mindestens ein Jahr Berufstätigkeit in der aktuellen Praxisorganisation
- Methodisch-didaktische Zusatzqualifikation (Grundkurs oder CAS Praxisausbildung oder äquivalente Qualifikation)
Die Anerkennung als Praxisausbildende in Sozialer Arbeit wird mit dem folgenden Formular beantragt: