Fachtagungsreihe Sanktionenvollzug
Die interdisziplinäre Tagungsreihe Sanktionenvollzug legt den Fokus auf den Praxisaustausch und die Zusammenarbeit aller am Sanktionenvollzug beteiligten Arbeitspartner:innen und richtet sich insbesondere an Vertreter:innen der Vollzugseinrichtungen sowie Vollzugs- und Bewährungsdienste.
Über die Fachtagungsreihe
Die Fachtagungen werden in Zusammenarbeit mit dem Institut für Delinquenz und Kriminalprävention der ZHAW Soziale Arbeit und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) durchgeführt und von Praktiker:innen aus den beiden Deutschschweizer Strafvollzugskonkordaten vorbereitet. Jedes Jahr wird ein anderes Thema in den Mittelpunkt gestellt und aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Die Tagungsreihe soll zum Nachdenken darüber anregen, was die professionellen Akteur:innen zu einer optimierten Umsetzung des Sanktionenvollzugs beitragen können.
Ausblick
Die dritte Fachtagung 2025 soll thematisch an die beiden letzten Tagungen anschliessen und den Behandlungs- und Therapieplan im Massnahmenvollzug und somit insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen forensischer Psychiatrie und (privaten) Massnahmeninstitutionen mit der fallführenden Vollstreckungsbehörde in den Blick nehmen. Es soll aufgezeigt werden, was die aktuelle Praxis ist und wie eine gute resp. optimierte Umsetzung der Behandlungs- und Therapieplanung in Zusammenarbeit mit der Vollstreckungsbehörde möglich ist.
Ausblick auf die kommenden Fachtagungen Sanktionenvollzug:
2025: Behandlungs- und Therapieplan im Massnahmenvollzug
2026: Übergangsmanagement / Aufgaben der Bewährungsdienste
Rückblick 2023
Während der ersten Tagung im Juli 2023 standen das Thema Vollzugsplanung und somit die Aufgaben der Vollzugsbehörde und deren Zusammenarbeit mit den Arbeitspartner:innen im Vordergrund. Die Vollzugsplanung stellt das zentrale Planungsinstrument innerhalb des Schweizer Sanktionenvollzugs dar; sie umreisst den progressiven Vollzugsverlauf von Strafen und Massnahmen in sowohl zeitlicher als auch inhaltlicher Hinsicht und erfolgt durch die einweisende Behörde in Zusammenarbeit mit der Anstalt und der betroffenen eingewiesenen Person.
Rückblick 2024
Die zweite Tagung Sanktionenvollzug vom Juli 2024 widmete sich dem Thema der Ausarbeitung und Umsetzung des Vollzugsplans gemäss Art. 75 Abs. 3 und Art. 90 Abs. 2 StGB. Der Vollzugsplan ist ein Planungsinstrument, mit welchem das allgemeine Vollzugsziel der Wiedereingliederung (auch Resozialisierung genannt) und die Rückfallprävention (Rückfallvermeidung) auf den individuellen Vollzugsverlauf der inhaftierten Person zu konkretisieren ist. Dies erfolgt mit einem auf Tataufarbeitung und Wiedergutmachung ausgerichteten risikoorientierten Sanktionenvollzug, insbesondere mittels Festlegung der individuellen Vollzugsziele.
Organisation
Kontakt
Tagungsleitung
Kooperation
Eine Veranstaltung der ZHAW Soziale Arbeit in Kooperation mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV).