WBK Abklärungen im Erwachsenenschutz – Umsetzung im Praxisalltag
Auf einen Blick
Abschluss:
Kursbestätigung WBK Abklärungen im Erwachsenenschutz – Umsetzung im Praxisalltag
Start:
23.03.2026
Dauer:
23./24.03.2026, 2 Unterrichtstage (16 Kontaktstunden)
Kosten:
CHF 800.00
Durchführungsort:
ZHAW Soziale Arbeit, Campus Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich (Auf Google Maps anzeigen)
Unterrichtssprache:
Deutsch
Unterrichtszeiten:
08.45 bis 16.45 Uhr
Ziele und Inhalt
Zielpublikum
Fachmitarbeitende, die Abklärungen im Erwachsenenschutz durchführen, sowie Fachpersonen, die mit schutzbedürftigen Personen arbeiten, die für die Erstattung der Gefährdungsmeldungen zuständig sind und die verbeiständete Person betreuen.
Ziele
Die Teilnehmenden
- haben ihr Wissen über die rechtlichen Grundsätze der Sachverhaltsabklärungen erweitert
- sind im Stande, aufgrund einer Gefährdungsmeldung die Zuständigkeit der KESB sowie die Dringlichkeit zu prüfen
- haben sich mit den Begriffen Schwächezustand und Unterstützungsbedürftigkeit auseinandergesetzt und können diese begründen
- kennen die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und subsidiäre Unterstützungsangebote
- haben ihr Knowhow im Umgang mit Stolpersteinen einer Abklärung erweitert
- sind bezüglich der Partizipation der Betroffenen im Abklärungsprozess sensibilisiert
- kennen die Methodik der Abklärungen im Erwachsenenschutz und können diese in der Praxis anwenden
- haben sich mit Abklärungsinstrumenten auseinandergesetzt
- nehmen die Best Practice in ihren Arbeitsalltag mit
Inhalt
Im Erwachsenenschutzrecht besteht ein gesetzlicher Rahmen, um massgeschneiderte Beistandschaften für schutz- und unterstützungsbedürftige Menschen zu errichten. Der Weg von der Gefährdungsmeldung bis zur Entscheidfindung, welche Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind, ist aber alles andere als einheitlich, da die wenigen vorhandenen standardisierten Abklärungsinstrumente in der Praxis kaum angewendet werden. Jede Erwachsenenschutzbehörde führt Abklärungen anhand ihrer eigenen Vorgaben, die meistens auf der Methodik der Erstellung eines Sozialberichts basieren. Für die Betroffenen besteht somit die Gefahr, ungleich behandelt zu werden. In diesem Kurs werden die rechtlichen Grundsätze und die Methodik der Abklärung aus sozialarbeiterischer Sicht erläutert. Die Teilnehmenden setzen sich mit den Themen Schwächezustand, Unterstützungsbedarf und Partizipation der Betroffenen unter Berücksichtigung der Subsidiarität und Interdisziplinarität bei der Entscheidfindung auseinander. Es werden sowohl Abklärungsinstrumente miteinander verglichen wie auch die Best Practice für die Anwendung im Berufsalltag wird ausgetauscht.
Beratung und Kontakt
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Studienleiterin
Sabina Berger
Lic. iur., Mediatorin
Telefon +41 58 934 89 14
sabina.berger@zhaw.ch -
Administration Weiterbildung
Telefon +41 58 934 86 36
weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch
Veranstalter
Dozierende
Ekaterina Niederhauser
Sozialarbeiterin FH, Mediatorin, Mittelschullehrerin, Behördenmitglied KESB Bezirk Dielsdorf
Anmeldung
Zulassungskriterien
Für diesen Kurs gibt es keine Zulassungskriterien.
Anmeldeinformationen
Max. Anzahl Teilnehmende: 24
Informationen zu den AGBs:
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue, ZHAW-weit gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Weiterbildung in Kraft. Diese gelten für alle Teilnehmenden, die sich ab diesem Datum anmelden.
Für Anmeldungen, die bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt sind, bleiben die bisherigen Allgemeinen Zulassungs- und Teilnahmebedingungen (AZTB) massgeblich.
Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 9: «Abmeldung, Nichterscheinen und Abbruch»
Das Departement Soziale Arbeit der ZHAW erhebt bei einer Abmeldung bis 60 Tage vor Kurs- oder Studienbeginn folgende Bearbeitungsgebühren:
- CHF 150.- für Weiterbildungskurse (WBK)
- CHF 250.- für MAS, DAS und CAS
Startdaten und Anmeldung
Start | Anmeldeschluss | Anmeldelink |
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23.03.2026 | 20.02.2026 | Anmeldung |