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Soziale Arbeit

WBK Kindesschutz und Schule

Mit der Umsetzung der Istanbulkonvention erhält die Schule eine zentrale Verantwortung im Kindesschutz. In diesem Kurs werden die wesentlichen Grundlagen des Kindesschutzes mit Fokus auf die Schule vermittelt. Dabei wird auf das Thema Kinder und Jugendliche im Kontext von «Häuslicher Gewalt» als Aspekt des Kindesschutzes ein besonderes Augenmerk gelegt. Die Teilnehmenden setzen sich mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen im Schulbereich und mit den Abläufen bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen auseinander. Sie schärfen ihr Verständnis für ihre Arbeit und ihre Rolle bei kindeschutzrechtlichen Fällen. Schulsozialarbeitende, Schulleitungen, Schulsozialpädagog:innen, Lehrpersonen und weitere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen erleben im Schulalltag Situationen, in denen sie in ihrer Funktion mit kindesschutzrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind. Sie nehmen damit in der Früherkennung eine zentrale Aufgabe im Kindesschutz wahr. Gewisse Formen einer Kindeswohlgefährdung sind unschwer festzustellen. Andere wiederum sind nicht gleich erkennbar und bedürfen der Einschätzung und Abwägung. Mit vermuteten Kindeswohlgefährdungen umzugehen und die «richtigen» Entscheidungen zu treffen stellt eine grosse Herausforderung dar.


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Auf einen Blick

Abschluss:

Kursbestätigung WBK Kindesschutz und Schule

Start:

13.06.2025

Dauer:

13./14.06.2025, 2 Unterrichtstage (16 Kontaktstunden)

Kosten:

CHF 750.00

Durchführungsort: 

ZHAW Soziale Arbeit, Campus Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich  (Auf Google Maps anzeigen)

Unterrichtssprache:

Deutsch

Unterrichtszeiten: 

08.45 bis 16.45 Uhr

Ziele und Inhalt

Zielpublikum

Angesprochen sind Fachpersonen der Schule insbesondere Schulleitungen und Schulsozialarbeitende. Ebenso richtet sich dieser Kurs an Personen aus der schulergänzenden Betreuung, Schulsozialpädagog:innen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und andere Interessierte im Kontext einer (Tages-)Schule, die ihre Handlungskompetenzen im Kindesschutz für den schulischen Alltag erweitern möchten.

Ziele

Die Teilnehmenden

  • setzen sich mit grundlegenden Begriffen des Kindesschutzes wie Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Gefährdungsmeldung im schulspezifischen Kontext auseinander
  • setzen sich mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen im Schulbereich und mit den Abläufen im Zusammenhang mit vermuteter Kindeswohlgefährdungen auseinander
  • kennen die Formen, Dynamiken und das Ausmass von häuslicher Gewalt
  • wissen wie sich häusliche Gewalt auf Kinder und Jugendliche auswirken kann, sind vorbereitet auf Gespräche und Settings mit Betroffenen und können den Hilfsbedarf einschätzen
  • schärfen ihr Verständnis für ihre Arbeit in der Schule und ihre Rolle im Rahmen von kindeschutzrechtlichen Fällen
  • kennen das System des Kindesschutzes, die Instrumente des zivilrechtlichen Kindesschutzes sowie die bei der Anordnung von Kindesschutzmassnahmen herrschenden allgemeinen Grundsätze.

Inhalt

In diesem Kurs werden folgende Themen behandelt:

  • Kindeswohl / Kindeswohlgefährdung
  • Hinweise auf und Erkennen von Kindeswohlgefährdungen im Schulbereich und deren Einschätzung
  • rechtliche Unsicherheiten (z.B. Schweigepflicht versus Meldepflicht, Einbezug von Eltern, Urteilsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen)
  • Abläufe und Verantwortlichkeiten in der Schule bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
  • Gespräche mit Kindern und Eltern in kindesschutzrechtlichen Fällen
  • Gefährdungsmeldung
  • Ablauf nach einer Gefährdungsmeldung / Verfahren bei der KESB
  • Bereiche des Kindesschutzes, zivilrechtlicher Kindesschutz / Kindesschutzmassnahmen

Beratung und Kontakt

Veranstalter

Dozierende

Sabina Berger, lic. iur. Dozentin ZHAW

Claudia Bernasconi, Sozialarbeiterin FH und Supervisorin bso, Leiterin Regionalstelle Schulsozialarbeit , Amt für Jugend und Berufsberatung

Kooperationspartner

Pädagogische Hochschule Zürich

Anmeldung

Zulassungskriterien

Für diesen Kurs gibt es keine Zulassungskriterien.

Anmeldeinformationen

Informationen zu den AGBs:
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue, ZHAW-weit gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Weiterbildung in Kraft. Diese gelten für alle Teilnehmenden, die sich ab diesem Datum anmelden.
Für Anmeldungen, die bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt sind, bleiben die bisherigen Allgemeinen Zulassungs- und Teilnahmebedingungen  (AZTB) massgeblich.

Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 9: «Abmeldung, Nichterscheinen und Abbruch»
Das Departement Soziale Arbeit der ZHAW erhebt bei einer Abmeldung bis 60 Tage vor Kurs- oder Studienbeginn folgende Bearbeitungsgebühren:

  • CHF 150.- für Weiterbildungskurse (WBK)
  • CHF 250.- für MAS, DAS und CAS

Startdaten und Anmeldung

Start Anmeldeschluss Anmeldelink
13.06.2025 09.05.2025 Anmeldung