Kosten
Vor dem Studium – einmalig
Art der Gebühr | Kosten |
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Einschreibung zum Aufnahmeverfahren | CHF 100 |
Einschreibung in den Studiengang* | CHF 100 |
Aufnahmeprüfung fachliche Eignung | CHF 200 |
* Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
Während des Studiums – pro Semester
Art der Gebühr | Kosten |
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Studiengebühr | CHF 720 |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende** | CHF 300 |
Zusätzliche Gebühr für ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Ausland | CHF 500 |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | CHF 35 |
Mitgliederbeitrag Verein Studierende (Alias) | CHF 20 |
Gebühren für Auditor:innen (je nach Umfang besuchter Kurse) | CHF 200–600 |
** Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allgemeine Administration eine Semesterpauschale von CHF 300 gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge.
Zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten, wie etwa für Bücher oder Kopien, belaufen sich erfahrungsgemäss auf CHF 50 bis CHF 150 pro Semester, können aber von Person zu Person stark variieren.
Zahlungsbestimmungen
- Zahlung der Studiengebühr: Die Semesterrechnung wird den Studierenden digital zugestellt. Die Bezahlung ist per Kreditkarte oder Postfinance-Card möglich. Die Studierenden erhalten die Aufforderung zur Bezahlung der Semestergebühren per E-Mail. Die semesterweise Aufrechterhaltung der Immatrikulation erfolgt durch Bezahlung der Semesterrechnung. Sobald die Semestergebühren bezahlt sind, ist die Semesterbestätigung verfügbar. Die Semesterbestätigung kann frühzeitig bei Ämtern, Stipendienstellen etc. eingereicht werden. Mehr Informationen zu Semesterbestätigung und Semesterrechnung.
- Prüfungsgebühr Aufnahmeprüfung fachliche Eignung: Wer sich nach Anmeldeschluss (30. April) von der Aufnahmeprüfung abmeldet, kann die bereits bezahlte Anmelde- und Prüfungsgebühr nicht zurückfordern.
- Abbruch des Studiums (Exmatrikulation): Die Abmeldung des Studiums muss schriftlich erfolgen, ansonsten ist sie ungültig. Die Abmeldung für das Frühlingssemester muss bis Dienstag KW 06, für das Herbstsemester bis Dienstag KW 34 erfolgen. Allfällig bereits bezahlte Gebühren werden bei rechtzeitiger Abmeldung zurückerstattet.
Finanzierung des Studiums
Zur Finanzierung des Studiums an der ZHAW gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eigenfinanzierung, staatliche Stipendien oder Darlehen. Informationen zum Stipendienwesen sowie zur Studienfinanzierungsberatung der ZHAW finden Sie im Merkblatt zur Finanzierung des Studiums.