Zulassung Bachelor Kommunikation und Medien
Zulassungsbedingungen
Zum Studium werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Nachweise mitbringen:
- Maturitätszeugnis (gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Berufsmaturität bzw. ein ausländisches Äquivalent)
- Bestandene Aufnahmeprüfung fachliche Eignung
Hinweis:
Der Nachweis berufspraktischer Erfahrung (Praxisjahr) ist keine Zulassungsbedingung für den Bachelor Kommunikation und Medien.
Ausnahmen gelten für folgende Abschlüsse der höheren Berufsbildung:
- Personen mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom einer höheren Fachschule HF werden zur Aufnahmeprüfung fachliche Eignung zugelassen.
- Personen mit einem Eidgenössischen Diplom HFP oder einem Eidgenössischen Fachausweis BP müssen eine zusätzliche Aufnahmeprüfung Gleichwertigkeit Vorbildungsausweis(PDF 96,6 KB) absolvieren, bevor sie zur Aufnahmeprüfung fachliche Eignung am IAM zugelassen werden.
Aufnahmeverfahren
Der Studiengang Bachelor Kommunikation und Medien verlangt überdurchschnittliche sprachliche Fähigkeiten. Ergänzend zu den schulischen Zulassungsbedingungen für ein Bachelorstudium (Maturitätszeugnis) ist deshalb für die Zulassung zum Bachelor Kommunikation und Medien das Bestehen einer Aufnahmeprüfung fachliche Eignung erforderlich.
In dieser Aufnahmeprüfung fachliche Eignung werden die für das Studium relevanten Sprachkompetenzen überprüft. Prüfungssprache ist Deutsch. Die Prüfung dauert 4 Stunden und kostet CHF 200. Sie besteht aus einem mehrteiligen schriftlichen Test zu Sprachwissen und situationsadäquater Kommunikation. Die Prüfung findet am IAM in Winterthur statt.
Für Interessierte aus dem Ausland
Sie haben eine ausländische Studienberechtigung (z. B. Abitur oder International Baccalaureate) erworben? Reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die vom Studiengangsekretariat angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung richtet sich nach der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium. Sie findet nach der Anmeldung statt.
Die Anmeldekosten sind für Bewerber:innen aus dem Ausland dieselben wie für Wohnhafte in der Schweiz. Die Studiengebühren können je nachdem höher ausfallen. Es gibt keine Platzbeschränkung für ausländische Studierende.
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