Zulassung Bachelor Mehrsprachige Kommunikation
Zulassungsbedingungen
Zum Studium des Bachelor Mehrsprachige Kommunikation werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Maturitätszeugnis (gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Berufsmaturität bzw. ein ausländisches Äquivalent)
- Bestehen der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung
Der Nachweis berufspraktischer Erfahrung (Praxisjahr) ist keine Zulassungsbedingung für den Bachelor Mehrsprachige Kommunikation.
Aufnahmeprüfung fachliche Eignung
Die Aufnahmeprüfung fachliche Eignung besteht aus mehreren Sprachprüfungen.
Es werden diejenigen Sprachen getestet, die Sie im Studium belegen möchten, d. h. eine Grundsprache (Muttersprache) und mindestens zwei Fremdsprachen. Es können auch mehr Sprachprüfungen abgelegt werden, als im Grundstudium Sprachen belegt werden können. Das Eintrittsniveau entspricht in der Grundsprache einem überdurchschnittlichen Maturitätsniveau und in den Fremdsprachen etwa dem Niveau C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Bestehensbedingungen und Sprachbelegung
Die Aufnahmeprüfung fachliche Eignung ist bestanden, wenn über alle Bestandteile hinweg eine genügende Bewertung (ca. 60 %) erzielt wurde. Das Bestehen der Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt in den Studiengang im selben Jahr und in den darauffolgenden zwei Jahren. Bei Nichtbestehen kann die Aufnahmeprüfung ein Mal wiederholt werden, frühestens ein Jahr nach dem ersten Versuch. Es müssen nur nicht bestandene Bestandteile der Prüfung wiederholt werden.
In der Regel wird die Sprachbelegung im Studium gemäss dem Wunsch bei der Anmeldung vorgenommen. Wenn eine Sprache nur knapp bestanden ist, behalten wir uns vor, die Sprachbelegung gemäss den Resultaten der Sprachprüfungen vorzunehmen (stärkere Fremdsprache = erste Fremdsprache, schwächere Fremdsprache = zweite Fremdsprache).
Dispensation
Für die Prüfung in der Grundsprache gibt es keine Dispensationsmöglichkeit.
Wer über ein anerkanntes Sprachzertifikat des Niveaus C2 verfügt, kann von der Prüfung in der betreffenden Fremdsprache dispensiert werden, sofern der Erwerb des Zertifikats nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
- Fremdsprache Deutsch
- Goethe-Zertifikat C2: Grosses Deutsches Sprachdiplom
- Fremdsprache Englisch
- Certificate of Advanced English, Grade A
- Certificate of Proficiency in English
- TOEFL (Internet-based), Score: 115
- IELTS, Band 8.0
- Fremdsprache Französisch
- Diplôme Approfondi de Langue Française DALF C2
- Fremdsprache Italienisch
- CELI 5 Certificato di conoscenza della Lingua Italiana
- PLIDA C2
- Fremdsprache Spanisch
- Diploma Superior de Español DELE C2
Vorbereitung
Auf die Sprachprüfungen können Sie sich je nach Niveau der Sprachkenntnisse und Lerntyp unterschiedlich vorbereiten. Sprachaufenthalte in Verbindung mit Sprachkursen, Praktika und/oder Arbeit in den jeweiligen Sprachregionen sind besonders empfehlenswert. Des Weiteren empfehlen wir, dass Sie die Sprachen im Vorfeld der Sprachprüfungen bewusst und aktiv nutzen (z. B. mit Übungsbüchern) sowie über Fernsehen Zeitungen und Podcasts konsumieren.
Damit Sie Ihre Sprachkenntnisse und das Niveau der Sprachprüfungen besser einschätzen können, stellen wir Demoversionen der Sprachprüfungen zur Verfügung:
Termine
Der Anmeldeschluss ist jeweils am 30. April. Die Aufnahmeprüfung fachliche Eignung findet im Mai in der Kalenderwoche 21 statt (Terminübersicht). Die genauen Termine werden nach Eingang der Anmeldung individuell bekannt gegeben. Im Normalfall legen Sie alle Sprachprüfungen an einem Tag ab. Wenn Sie mehrere Grundsprachenprüfungen oder mehr als zwei Fremdsprachenprüfungen ablegen, werden Sie ggf. an einem zusätzlichen Tag aufgeboten.
Für Interessierte aus dem Ausland
Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. Abitur oder International Baccalaureate), reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die vom Studiengangsekretariat angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium und erfolgt nach der Anmeldung. Für weitere Fragen wenden Sie sich an das Studiengangsekretariat. Es gibt keine Platzbeschränkung für ausländische Studierende. Mehr Informationen für Studieninteressierte aus dem Ausland können Sie dem Merkblatt Bewerber:innen aus dem Ausland entnehmen.
Kosten und Finanzierung
Erfahren Sie mehr über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums.