Ombudsstelle
Wissenschaftliche Integrität und Ethik
Wissenschaftliche Integrität dient dem urheberrechtlichen Schutz geistiger Leistungen und betrifft uns alle. Sie ist der Prüfstein der Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit. Wissenschaftlich integer zu arbeiten ist daher die Voraussetzung für alle Arbeiten im Studium (Seminararbeiten, Präsentationen etc.), für Abschlussarbeiten (BA und MA) und für Forschungsprojekte, insbesondere im Umgang mit Daten.
Wissenschaftliches Fehlverhalten
Wissenschaftliches Fehlverhalten passiert häufiger als man denkt, beispielsweise durch ungenügende oder unterschlagene Bezugnahme auf bereits veröffentlichte Literatur und Forschungsergebnisse. Bis zu 33% aller Forschenden gaben in einer anonymen Umfrage an, fragwürdige Forschungspraktiken einzusetzen. Dazu gehören nicht nur bewusste Fälschungen, sondern vor allem falsche Zitate, Zitierweisen und Angaben zu Quellen.
«Wissenschaftliches Fehlverhalten besteht in der vorsätzlichen oder fahrlässigen Täuschung oder Schädigung der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft. Als fahrlässig gilt ein Verhalten dann, wenn allgemein und fachspezifisch anerkannte Sorgfaltspflichten verletzt werden. Die Anstiftung gilt genauso als Fehlverhalten wie das tolerierende Mitwissen.» Quelle: Akademien der Wissenschaften Schweiz (Hrsg.) (2008): Wissenschaftliche Integrität. Grundsätze und Verfahrensregeln. S.19.
Zentrale Kennzeichen wissenschaftlicher Integrität
- Die Datenerhebung entspricht den Anforderungen des Personen- und Datenschutzes (anonyme Erhebung, schriftliche Einverständniserklärungen der Beteiligten usw.).
- Die Ver- und Bearbeitung der Daten ist methodologisch gewissenhaft, nachvollziehbar und transparent durchgeführt und dargestellt.
- Die Analyse entspricht dem aktuellen Forschungsstand und der beschriebenen Methodologie.
- Im Text sind Zitate von fremden Autorinnen und Autoren vollständig ausgewiesen und die Quellen wurden in der Bibliographie aufgenommen.
- Paraphrasierte Inhalte aus Forschungsliteratur und publizierten Forschungsergebnissen sind mit bibliographischen Verweisen im Text korrekt versehen und ihre Quellenangaben wurden in der Bibliographie aufgenommen.
- Eine vollständige Bibliographie gemäss den bibliographischen Vorgaben ist Teil der Arbeit.
Beratung
Wenn Sie unsicher sind, ab wann etwas ein Plagiat ist, können Sie die hier verfügbaren Dokumente konsultieren und direkt und vertraulich mit der Ombudsstelle in Kontakt treten.
Weiterführende Informationen
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(PDF 20,6 KB)
Ethik in Lehre und Forschung
Die Arbeit mit authentischen, empirisch oder experimentell basierten Daten ist eine Voraussetzung für neue Erkenntnisse in der Forschung. Auch in der Lehre werden Daten eingesetzt und zum Teil erhoben. Dabei müssen ethische Grundsätze beachtet werden.
Datenaufnahme bei empirischen Untersuchungen
Seit dem Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes HFG am 1.1.2014 gelten strengere Regeln für die Aufnahme von personenbezogenen Daten. Für Sprachaufnahmen ist insbesondere zu beachten, dass diese komplett anonymisiert erhoben werden. Das bedeutet, dass Angaben zu Name, Geschlecht, Alter, Beruf usw. der Proband:innen nicht in einer Liste festgehalten werden dürfen. Eine anonymisierte Erhebung erlaubt nur das Festhalten von Siglen und Angaben, die Siglen zugeordnet werden, nicht jedoch solcher Angaben, die es ermöglichen, die Identität der Person zurückzuverfolgen.
Ethikkommission
Alle Erhebungen wie Umfragen, Interviews, Gesprächsaufzeichnungen, bei denen personenbezogene Daten festgehalten werden, müssen über die Ethikkommission auf ihre Unbedenklichkeit hin abgeklärt werden.
Für alle Untersuchungen, die durch die ZHAW betreut werden, ist die Kantonale Ethikkommission Zürich KEK zuständig. Auskunft erteilt für das Departement Angewandte Linguistik die Ombudsstelle.
Weiterführende Dokumente und Informationen
Vorlage zur Zusicherung des Datenschutzes(DOC 231,3 KB)
Declaration of consent for data acquisition / data collection(DOC 233,1 KB)
Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich