Eingabe löschen

Kopfbereich

Hauptnavigation

Angewandte Linguistik

Ombudsstelle

Wissenschaftliche Integrität und Ethik

Wissenschaftliche Integrität dient dem urheberrechtlichen Schutz geistiger Leistungen und betrifft uns alle. Sie ist der Prüfstein der Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit. Wissenschaftlich integer zu arbeiten ist daher die Voraussetzung für alle Arbeiten im Studium (Seminararbeiten, Präsentationen etc.), für Abschlussarbeiten (BA und MA) und für Forschungsprojekte, insbesondere im Umgang mit Daten.

Wissenschaftliches Fehlverhalten

Wissenschaftliches Fehlverhalten passiert häufiger als man denkt, beispielsweise durch ungenügende oder unterschlagene Bezugnahme auf bereits veröffentlichte Literatur und Forschungsergebnisse. Bis zu 33% aller Forschenden gaben in einer anonymen Umfrage an, fragwürdige Forschungspraktiken einzusetzen. Dazu gehören nicht nur bewusste Fälschungen, sondern vor allem falsche Zitate, Zitierweisen und Angaben zu Quellen.

«Wissenschaftliches Fehlverhalten besteht in der vorsätzlichen oder fahrlässigen Täuschung oder Schädigung der wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft. Als fahrlässig gilt ein Verhalten dann, wenn allgemein und fachspezifisch anerkannte Sorgfaltspflichten verletzt werden. Die Anstiftung gilt genauso als Fehlverhalten wie das tolerierende Mitwissen.» Quelle: Akademien der Wissenschaften Schweiz (Hrsg.) (2008): Wissenschaftliche Integrität. Grundsätze und Verfahrensregeln. S.19.

Zentrale Kennzeichen wissenschaftlicher Integrität

Beratung

Wenn Sie unsicher sind, ab wann etwas ein Plagiat ist, können Sie die hier verfügbaren Dokumente konsultieren und direkt und vertraulich mit der Ombudsstelle in Kontakt treten.

Ethik in Lehre und Forschung

Die Arbeit mit authentischen, empirisch oder experimentell basierten Daten ist eine Voraussetzung für neue Erkenntnisse in der Forschung. Auch in der Lehre werden Daten eingesetzt und zum Teil erhoben. Dabei müssen ethische Grundsätze beachtet werden.

Datenaufnahme bei empirischen Untersuchungen

Seit dem Inkrafttreten des Humanforschungsgesetzes HFG am 1.1.2014 gelten strengere Regeln für die Aufnahme von personenbezogenen Daten. Für Sprachaufnahmen ist insbesondere zu beachten, dass diese komplett anonymisiert erhoben werden. Das bedeutet, dass Angaben zu Name, Geschlecht, Alter, Beruf usw. der Proband:innen nicht in einer Liste festgehalten werden dürfen. Eine anonymisierte Erhebung erlaubt nur das Festhalten von Siglen und Angaben, die Siglen zugeordnet werden, nicht jedoch solcher Angaben, die es ermöglichen, die Identität der Person zurückzuverfolgen.

Ethikkommission

Alle Erhebungen wie Umfragen, Interviews, Gesprächsaufzeichnungen, bei denen personenbezogene Daten festgehalten werden, müssen über die Ethikkommission auf ihre Unbedenklichkeit hin abgeklärt werden.

Für alle Untersuchungen, die durch die ZHAW betreut werden, ist die Kantonale Ethikkommission Zürich KEK zuständig. Auskunft erteilt für das Departement Angewandte Linguistik die Ombudsstelle.