Gültigkeit und Ersatz von Zertifikaten
Gültigkeit des Zertifikats
Goethe-Zertifikate sind lebenslang gültig. Bitte beachten Sie jedoch, dass Behörden oder Zulassungsstellen ein Zertifikat verlangen, das nicht älter als eine bestimmte Anzahl Jahre ist.
Gesamtzertifikat / Einzelzertifikate
Werden alle 4 Module innerhalb eines Jahres in unserem Prüfungszentrum bestanden, erhalten Sie automatisch ein Gesamtzertifikat (siehe Prüfungsordnung, 14.7.4). Vier Einzelzertifikate sind gleichwertig wie ein Gesamtzertifikat.
Zertifikatsverlust
Gemäss Prüfungsordnung werden keine Duplikate ausgestellt. Innerhalb von 10 Jahren nach dem Prüfungstermin können Sie eine Ersatzbescheinigung gegen eine Gebühr von CHF 50 anfordern. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an goethe@zhaw.ch mit Angabe des Prüfungsdatums und Ihrer aktuellen Adresse.
Namensänderung
Das Zertifikat wird mit den Angaben aus der Anmeldung ausgestellt. Nachträgliche Namensänderungen werden nicht übernommen und es wird kein neues Zertifikat oder Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Falls erforderlich, kann eine behördliche Urkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) als Nachweis der Namensänderung vorgelegt werden.