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Angewandte Linguistik

Zertifikate / Zertifikatsverlust

Wie lange ist mein Zertifikat gültig?

Goethe-Zertifikate sind lebenslang gültig. In einigen Fällen können Behörden oder Zulassungsstellen verlangen, dass das Zertifikat nicht vor mehr als einer definierten Anzahl Jahren abgelegt wurde. Dies liegt im Ermessen der Behörden oder Zulassungsstellen und hat nichts mit der Gültigkeit des Goethe-Zertifikats an sich zu tun.

Ich habe mein Zertifikat verloren. Was muss ich tun?

Die Prüfungsordnung des Goethe-Instituts erlaubt keine Ausstellung von Duplikaten. Innerhalb von 10 Jahren nach dem Prüfungstermin können Sie gegen die Bearbeitungsgebühr von CHF 50 bei uns eine Ersatzbescheinigung bestellen. Bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an goethe@zhaw.ch unter Angabe des Prüfungsdatums und Ihrer aktuellen Adresse.

Ich habe meinen Namen geändert und benötige ein neues Zertifikat. Was muss ich tun?

Das Zertifikat wird anhand der Angaben ausgestellt, die Sie bei der Prüfungsanmeldung gemacht haben. Bei Namensänderungen (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird kein neues Zeugnis oder eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch eine beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.