Entwicklung und Revidierung einer Branchenleitlinie zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Selbstkontrolle für die Produktion oder Inverkehrbringung von essbaren Insekten
Beschreibung
Die junge und innovative Branche der Betriebe, die Insekten zu Lebensmittelzwecken produzieren oder in Verkehr bringen, soll auf ein skalierbares Fundament gestellt werden, um rechtssicheres, nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll eine Branchenleitlinie entwickelt und publiziert werden. Branchenleitlinien betreffend Lebensmittelverarbeitung müssen durch das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) gemäss Art. 80 Abs. 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02) bewilligt werden. Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis in der Primärproduktion können seit Inkrafttreten der revidierten Verordnung über die Primärproduktion (SR 916.020) per 1. Juli 2020 ebenfalls bewilligt werden; dies durch das BLW (Bundesamt für Landwirtschaft). Die Branchenleitlinie soll beide Bereiche (Primärproduktion und Lebensmittelherstellung) abdecken und entsprechend bewilligt werden.Die Branchenleitlinie soll folgende Inhalte, jeweils für die Bereiche Primärproduktion und Lebensmittelherstellung, abdecken:
- Gute Verfahrenspraxis
- HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)
- Probenahme und Analyse
- Rückverfolgbarkeit
- Rücknahme und Rückruf
Da es sich bei den Betrieben, die Insekten zu Lebensmittelzwecken produzieren oder in Verkehr bringen, um eine junge Branche handelt, müssen die genannten Inhalte neu entwickelt und konzeptioniert werden, unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Wissenschaft und Technik. Es besteht als Vorstudie eine Masterarbeit, jedoch müssen die Inhalte angepasst, aktualisiert und teilweise neu entwickelt werden, unter anderem aufgrund folgender Aspekte:
- Entwicklung der Inhalte im Bereich Primärproduktion, da diese zum Zeitpunkt der Vorstudie noch nicht bewilligungsfähig waren (siehe obenstehend)
- Entwicklung von aktualisierten Inhalten im Bereich HACCP, da die fachliche Grundlage hierzu, die Codex Alimentarius-Verfahrensregel «General Principles of Food Hygiene», im Jahr 2020 in einer revidierten Fassung publiziert wurde. In dieser revidierten Fassung wurde u.a. die Validierung von HACCP akzentuiert (vgl. hierzu in einer Abhandlung auch: Kirchsteiger-Meier, E., 2020. HACCP aus lebensmittelrechtlicher Sicht mit Fokus auf Validierung und Verifizierung. Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht. 2020(4), S.437-457). Die HACCP-Validierung, speziell im Bereich Mikrobiologie, soll daher in der Branchenleitlinie verstärkt werden.
Eckdaten
Projektleitung
Projektteam
Christian Bärtsch, Prof. Dr. Jürg Grunder, Sonja Kobler-Wehrli, Katrin Kremer-Hartmann, Giovanna Spielmann-Prada, Sylvia Wick
Projektpartner
Swiss Insects
Projektstatus
abgeschlossen, 07/2021 - 04/2022
Institut/Zentrum
Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation (ILGI); Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen (IUNR)
Drittmittelgeber
Innovationsscheck / Projekt Nr. 55542.1 INNO-LS
Projektvolumen
15'000 CHF