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Evaluation des Modellversuchs «Angehörigenberatung im Justizvollzug» des Kantons St.Gallen

Auf einen Blick

Beschreibung

Eine Inhaftierung stellt nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für deren Angehörigen eine belastende Situation in emotionaler, sozialer und finanzieller Hinsicht dar. Um den Unsicherheiten und Belastungen entgegenzutreten, führte das Amt für Justizvollzug des Kantons St.Gallen in Kooperation mit der Beratungsstelle für Familien St.Gallen einen Modellversuch für Angehörige von Inhaftierten ein: Angehörige werden von der Beratungsstelle mit Einwilligung des oder der Inhaftierten kontaktiert und beraten. Auch Angehörige können sich selbständig bei der Beratungsstelle melden und das kostenlose Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Im Rahmen einer Prozess-Evaluation werden folgende Leitfragen adressiert:  

  • Gelingt es in der Perspektive verschiedener am Modellversuch beteiligter Akteure, insbesondere aber der Angehörigen, die Folgen einer Inhaftierung für Angehörige spürbar zu reduzieren?
  • Gelingt in der Perspektive verschiedener am Modellversuch beteiligter Akteure die Implementation der Beratungs-Intervention bzw. welche Faktoren begünstigen und welche hemmen die nachhaltige Implementation?
  • Wie ist die Implementation des Angebots in anderen Kantonen bestmöglich zu gestalten?

Zur Beantwortung dieser Fragen werden die Erfahrungen aller Beteiligten des Modellversuchs mittels qualitativer Interviews erhoben. Dazu zählen die teilnehmenden Angehörigen und allfällige Kinder, die Berater:innen der Familienberatungsstelle, das involvierte Gefängnispersonal, Staatsanwält:innen, Strafverteidiger:innen sowie die Projektgruppe des Amts für Justizvollzug.

Das Projekt des Amts für Justizvollzug St.Gallen wurde vom Bundesamt für Justiz als Modellversuch anerkannt. Der Modellversuch dauert (mindestens) zwei Jahre und ist am 1. Januar 2024 gestartet. Eine summative Evaluation, die sich den möglichen Wirkungen der Angehörigenberatungen auf die Inhaftierten widmet, wird durch das Kompetenzzentrum für Strafrecht und Kriminologie der Universität St.Gallen (Prof. Dr. Nora Markwalder) durchgeführt.

Weiterführende Informationen