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Just Satisfaction under Art. 41 ECHR: A Quantitative Analysis

Beschreibung

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind Individuen beschwerdebefugt. Sie bekommen in bestimmten Fällen eine „gerechte Entschädigung“ (just satisfaction) in Geld zugesprochen, wenn der Gerichtshof feststellt, dass ihre Rechte durch den Staat verletzt worden sind. Für diese Summen gibt es kein „Schema“, d.h. Gerichtshof entscheidet nach freiem Ermessen auf der Basis früherer Fälle. Das Projekt will den Zusammenhang verschiedener, fallbezogener und sonstiger Faktoren und der Höhe der gerechten Entschädigung analysieren. Es ist in mehrere Teilprojekte gegliedert. Das erste Teilprojekt befasst sich mit dem Fall von Gesundheitsverletzungen. Hier geht es um die Fragestellungen: Wie ist der Begriff der Gesundheitsverletzung im Kontext der EMRK zu definieren bzw. welche Artikel der EMRK betreffen Gesundheitsverletzungen? Welche Rolle spielt die Gesundheitsverletzung bei der Bemessung der „gerechten Entschädigung“? Bekommt der Beschwerdeführer eine höhere Entschädigung, wenn festgestellt wurde, dass der Staat seine Gesundheit verletzt hat? Das erste Teilprojekt wird von der Fachstelle Gesundheitswissenschaften an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg) durchgeführt.

Eckdaten

Projektleitung

Dr. Szilvia Altwicker-Hámori, Prof. Dr. Anne Peters

Projektteam

Prof. Dr. Tilmann Altwicker, Viktor Kilinski, Fin Langmack, Robert Stendel

Projektpartner

Universität Basel / Juristische Fakultät; Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Projektstatus

abgeschlossen, 11/2013 - 07/2015

Institut/Zentrum

Institut für Public Health (IPH)

Drittmittelgeber

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Projektvolumen

20'400 CHF