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Regelungsmodelle für ein effizientes Gutachtenverfahren im Unfallversicherungsrecht

Beschreibung

Das Bundesgericht hat mit Entscheid BGE 137 V 210 ff. das Abklärungsverfahren im Hinblick auf das Einholen von versicherungsexternen (polydisziplinären) Gutachten erheblich umgestaltet. Die mit BGE 137 V 210 ff. vorgenommene Praxisänderung verschiebt das Gewicht zwischen dem Gebot an ein einfaches und rasches Verfahren sowie den zu gewährleistenden Mitwirkungsrechten erheblich zugunsten Letzterer und führt in der Tendenz zu einem komplizierten und langwierigen Verfahren bei der Einholung von externen Gutachten. Es fehlen jedoch verlässliche Angaben über die Dauer der einzelnen Phasen des Gutachtenverfahrens und deren Einflussfaktoren sowie über die Auswirkungen der Geltendmachung der Mitwirkungsrechte. Das Forschungsvorhaben will deshalb das Verfahren bei der Einholung von externen Gutachten mittels einer empirischen Analyse bei den wichtigsten Unfallversicherern (Suva, Zürich, Helsana und Axa) untersuchen. Die Datenerhebung wird mit Hilfe eines anonymisierten Fragebogens durchgeführt, der von den jeweiligen Sachbearbeiter/innen über eine passwortgeschützte Internetseite nach Eingang des externen Gutachtens online ausgefüllt wird. Gestützt darauf sind Vorschläge zu unterbreiten, wie das Verfahren bei der Einholung von externen Gutachten effizienter gestaltet werden kann.

Eckdaten

Co-Projektleitung

Dr. Susanne Fischer

Projektstatus

abgeschlossen, 06/2016 - 05/2018

Institut/Zentrum

Institut für Unternehmensrecht (IUR); Abteilung Business Law (ABL)

Drittmittelgeber

Suva

Projektvolumen

133'400 CHF