Recht im Untergrund
Beschreibung
Die Nutzungsansprüche an den Untergrund sind vielfältig: Grundeigentümer erstellen darin Kellergeschosse und Erdwärmesonden, öffentliche Unternehmen verlegen Versorgungsleitungen, der Staat errichtet Verkehrstunnels, private Unternehmen bauen Kies und Gestein ab, Wasserversorger und Landwirte fördern Grundwasser, und schon bald stehen neue Nutzungsformen in den Startlöchern. Wie ist die Nutzung des Untergrunds geregelt? Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) haben uns mit einem Rechtsgutachten zu diesem Thema beauftragt. Dies vor dem Hintergrund, dass sich für die Kantone die Frage stellt, wie sie den Untergrund mit einem Untergrundgesetz generell regeln sollen, wie der Untergrund raumplanerisch erfasst wird und wie mit zunehmenden Interessenkonflikten umzugehen ist.Das Rechtsgutachten befasst sich umfassend mit 9 Rechtsfragen betreffend Raumplanung im Untergrund, kantonale Untergrundgesetze, Grundeigentum und Enteignung.
Rechtsgutachten 2018:
Die Ergebnisse unserer Untersuchung haben wir in einem Beitrag in der Zeitschrift inforaum kurz und bündig zusammengefasst.
inforaum 2019:
In einem Aufsatz, welcher 2019 in der Zeitschrift «Umweltrecht in der Praxis» (URP) erschienen ist, erläutern wir zunächst, wie der Untergrund von der Raumplanung erfasst wird und zeigen dann auf, welche Nutzungsrechte am Untergrund jeweils dem Grundeigentümer und dem Kanton zustehen. Dabei wird deutlich, welche Querbezüge zwischen diesen drei Themen bestehen. Zudem haben wir in der URP eine Kommentierung zu BGE 145 II 32 veröffentlicht.
URP 2019:
Eckdaten
Projektleitung
Projektteam
Dr. Leonie Dörig
Projektstatus
abgeschlossen, 01/2018 - 10/2018
Institut/Zentrum
Institut für Regulierung und Wettbewerb (IRW)
Drittmittelgeber
Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK; Energiedirektorenkonferenz EnDK