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Studie zur Einführung der Subjektfinanzierung im Kanton Zürich

Beschreibung

HINTERGRUND

Im Kanton Zürich soll die Subjektfinanzierung für Menschen mit Behinderungen eingeführt werden. Mit der am 25. Juni 2018 überwiesenen Motion KR-Nr. 100/2017 «Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung» fordert der Kantonsrat den Regierungsrat des Kantons Zürich auf, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu erarbeiten. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung ihrem individuellen Bedarf entsprechend direkt unterstützt werden, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb einer Institution leben oder arbeiten. Der Systemwechsel soll grundsätzlich kostenneutral ausgestaltet sein. Der Unterstützungsbedarf ist individuell zu bemessen; die Ermittlung des Bedarfs und auch die Sicherung der Qualität sollen über anerkannte Instrumente und möglichst in einer interkantonalen Zusammenarbeit erfolgen. Das Kantonale Sozialamt (KSA) ist zuständig für die Ausarbeitung der entsprechenden Entscheidungsgrundlagen.

STUDIE

Der Wechsel von der Objektfinanzierung zu einer Form der Subjektfinanzierung ist ein komplexes gesetzgeberisches und verwaltungstechnisches Grossvorhaben, das eine Vielzahl von Fragen aufwirft. Darum hat das KSA die ZHAW mit einer Studie beauftragt. Im Hinblick auf die Umsetzung des parlamentarischen Vorstosses soll die Studie die Rahmenbedingungen einer Systemumstellung zur Subjektfinanzierung darlegen und die Realisierbarkeit einer kostenneutralen Umsetzung ausleuchten. Somit steuert sie Grundlagen bei für die Beantwortung der Motion.

ERGEBNISSE

Die Studie entstand unter Mitwirkung der Betroffenen. Alle Behinderungsformen waren vertreten. Einbezogen wurden Selbstvertretungen, Stellvertretungen, Angehörige, Beistände, Leistungsanbieter und Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindsebene. Die beiden wichtigsten Ergebnisse der Studie lauten:

  • Es wird empfohlen, im Kanton Zürich zunächst den ambulanten Bereich aufzubauen, um Wahlfreiheit überhaupt ermöglichen zu können, und dabei auf die Wohnsituation zu fokussieren. Zahlreiche Menschen mit Behinderung sind noch an Institutionen gebunden, weil alternative massgeschneiderte Angebote fehlen. Institutionen müssen dabei gemäss Bundesgesetzgebung auch im neuen System bestehen bleiben. Ihnen wird im Kanton gute Arbeit attestiert, ihr Fortbestand von allen beteiligten Seiten begrüsst. Zu prognostizieren ist, dass sich die Heimlandschaft zugunsten des ambulanten Bereichs zukünftig verkleinert.
  • Die Studie kommt zum Schluss, dass eine kostenneutrale Umsetzung der Subjektfinanzierung nicht möglich sein wird. Mögliche Einspareffekte für den Kanton werden stets überdeckt von Mehraufwand an anderer Stelle. Dies ist eine Folge davon, dass der Kanton Zürich in den vergangenen Jahren in der Qualitätsentwicklung im stationären Bereich eine Vorreiterposition eingenommen und den Löwenanteil möglicher Effizienzgewinne dort bereits erzielt hat. Zum anderen hat es mit Unterdeckung, tiefen Höchstbeiträgen und der Mischfinanzierung im ambulanten Bereich zu tun, verbunden mit einer ausgeweiteten Anzahl anspruchsberechtigter Personen. Zusammengenommen stehen dem Mehraufwand nicht ausreichend wirksame Kompensationsmöglichkeiten gegenüber. Die Auswirkungen des Systemwechsels sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt abschätzbar. Dem Mehraufwand steht nach Ansicht der Studie ein hoher Nutzen gegenüber.

Die Studie ist veröffentlicht. Es steht eine Zusammenfassung in einfacher Sprache zur Verfügung (siehe weiter unten).

Eckdaten

Co-Projektleitung

Angela Wyder

Projektstatus

abgeschlossen, 02/2019 - 06/2020

Institut/Zentrum

Institut für Sozialmanagement (ISM)

Drittmittelgeber

Kanton Zürich / Kantonales Sozialamt Zürich