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Evaluation Pilotprojekt "Überbrückungshilfe" der Stadt Luzern

Beschreibung

Die Corona-Pandemie zeigt schwerwiegende gesundheitliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen. Die vergangenen Monate haben jedoch gezeigt, dass die sozialen Sicherungssysteme in unserem Land auch im Krisenfall grundsätzlich gut funktionieren: Dank ausserordentlicher finanzieller Unterstützungsleistungen auf Ebene von Bund, Kantonen und Gemeinden, wie auch von Stiftungs- und Spendenerträgen konnten viele Menschen ihre Existenz auch in der pandemiebedingt angespannten Wirtschaftslage weiterhin sichern. Auch die Sozialhilfe stand und steht als bewährtes Netz der sozialen Sicherung für diejenigen bereit, die ihren Lebensunterhalt derzeit aus eigenen Kräften nicht finanzieren können.Eine Datenerhebung in der Stadt Zürich zeigt einen Handlungsbedarf, vor allem bei Ausländer:innen in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen, auf. Diese bestätigen auch die sozialen Institutionen in der Stadt Luzern.Die betroffenen Ausländer:innen können oder wollen nicht auf Sozialhilfeleistungen zurückgreifen. Entweder weil sie als Sans-Papiers keinen Anspruch auf Leistungen haben, oder weil sie als Mig-rant:innen mit B- oder C-Ausweis (nach AIG und FZA) beim Bezug von Sozialleistungen Gefahr laufen, ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren. Die Migrationsgesetzgebung schafft hohe Hürden für Sozialhilfebezug. Für Betroffene bedeutet das ein Alltag im Überlebensmodus, hohe psychische Belastung und soziale Ausgrenzung. Die Stadt Zürich hat beschlossen, diese Armut mit dem Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» zu bekämpfen.Die SP-Fraktion des Grossen Stadtrates in Luzern hat am 20. Mai 2021 die dringliche Motion 106 «Wirtschaftliche Basishilfe» eingereicht. Sie forderte den Stadtrat mit dieser Motion auf, dem Parlament einen Bericht und Antrag für ein Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» analog der Stadt Zürich zu unterbreiten.Der Stadtrat hat am 9. Juni 2021 entschieden, für das Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe» für den Zeitraum von 18 Monaten mit Start im Sommer 2021 einen Beitrag aus dem Margaretha-Binggeli-Fonds zu bewilligen. Das Ziel der Überbrückungshilfe und der damit verbundenen Beratung ist die Stabilisierung oder die Verbesserung der finanziellen Situation von Personen in prekären wirtschaftlichen Lebenslagen. Die Evaluation der Umsetzung des Pilotprojekts Überbrückungshilfe in der Stadt Luzern hatte zum Ziel, die Wirksamkeit der Überbrückungshilfe zu untersuchen. Folgende drei Fragen standen im Zentrum der Evaluation:

  1. Konnten Notlagen überbrückt und die finanzielle Situation der adressierten Personen in prekären wirtschaftlichen Lebenslagen stabilisiert bzw. verbessert werden?
  2. Konnte der Unterstützungsbedarf bei den jeweiligen Zielgruppen durch Beratung und weitere Triagen wirksam abgedeckt werden?
    Wenn nein, welches sind die Gründe dafür?
  3. Inwiefern stellt die Überbrückungshilfe eine wirksame Ergänzung der sozialen Angebotslandschaft in der Stadt Luzern dar?

Ferner wurde eine sozialpolitische Einordnung der Überbrückungshilfe als Instrument der Armutsbekämpfung erarbeitet.Die Evaluation des Pilotprojekts verdeutlichte noch einmal in vielfacher Weise die hohen Bedarfe nach einer niederschwelligen, ausserhalb der Sozialhilfe zugänglichen Unterstützung für armutsbetroffene oder -gefährdete Personen, die sich in finanziellen Engpässen oder Notlagen befinden. Deutlich wurde aber auch, dass unter den aktuellen Bedingungen die Erreichung der Personen mit entsprechenden Bedarfen eine grosse Herausforderung bleibt – auch, weil verschiedene Personengruppen vom Zugang ausgeschlossen sind.

Eckdaten

Projektleitung

Projektteam

Projektstatus

abgeschlossen, 11/2022 - 02/2023

Institut/Zentrum

Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe (IVGT)

Drittmittelgeber

Stadt Luzern / Sozial- und Sicherheitsdirektion

Projektvolumen

20'000 CHF