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Beratungsmandat Dachbegrünungen Basel-Stadt

Beschreibung

Begrünte Flachdächer sind im dichtbebauten Siedlungsgebiet von grosser Bedeutung: Sie begünstigen das Stadtklima, stellen einen Ersatzlebensraum für Flora und Fauna dar und vernetzen Lebensrauminseln. Flachdächer sind deshalb gemäss § 72 Bau- und Planungsgesetz (BPG) mit einer Dachbegrünung zu versehen.
Für die Planung und Ausführung der Flachdachbegrünung stellt der Kanton Basel-Stadt den Bauherern und Architekten eine kostenlose Beratung zur Verfügung, welche durch die ZHAW (Auftragnehmerin) erbracht werden soll. Zusätzlich soll die Auftragnehmerin die Stadtgärtnerei im Bereich der Dachbegrünungen bei Bedarf unterstützen und beraten. Die Auftragnehmerin kann im Zusammenhang mit Bauprojekten im Kanton Basel-Stadt durch Dritte (Architektinnen und Architekten sowie weitere Planende) als Beraterin beigezogen werden. Die Auftragnehmerin unterstützt dabei die Dritten bei der Umsetzung der baurechtlichen Vorgaben zur Dachbegrünung und erarbeitet bei Bedarf Problemlösungsvorschläge bei Bauprojekten in Zusammenarbeit mit den Dritten.

Eckdaten

Projektleitung

Stellv. Projektleitung

Projektstatus

laufend, gestartet 01/2024

Institut/Zentrum

Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen (IUNR)

Drittmittelgeber

Kanton Basel-Stadt / Bau- und Verkehrsdepartement / Stadtgärtnerei