Wirkungskontrolle Roteinfärbung von Radstreifen/Radwegen
Beschreibung
Die «Weisung über besondere Markierungen auf der Fahrbahn» ermöglichen seit einigen Jahren die Roteinfärbung von Radstreifen in der Schweiz. Explizit ist die Einfärbung allerdings nur beschränkt zulässig. Die Markierung darf gemäss Weisung «nur an Haupt- und vortrittsberechtigten Nebenstrassen mit einem hohen Verkehrsaufkommen und einzig in Verzweigungs- und Einspurbereichen angebracht werden, wo aufgrund der Verkehrs- und Sichtverhältnisse eine erhöhte Gefahr besteht, dass der motorisierte Verkehr beim Queren des Radstreifens das Vortrittsrecht der Radfahrer missachtet. Ausserhalb von Radstreifen ist die Markierung unzulässig.»
Vielerorts werden Roteinfärbungen von Veloinfrastruktur bereits heute über den zulässigen Anwendungsbereich hinaus eingesetzt, um die Radverkehrsführung visuell zu verdeutlichen. International werden Radverkehrsanlagen zum Teil vollumfänglich (unabhängig, ob eine erhöhte Gefahr besteht) eingefärbt. Auch die Stadt Zürich hat Interesse daran, dass die Einsatzmöglichkeiten für die Markierung von Veloinfrastruktur ausgeweitet werden. Die vorliegende Untersuchung soll mit einem geeigneten Monitoring begleitet werden, sodass Erkenntnisse über die Wirkungen der Massnahme gewonnen werden können. Diese sollen wiederum in die Weiterentwicklung der bundesweit geltenden Regelungen über solche Markierungen einfliessen.
Eckdaten
Stellv. Projektleitung
Projektpartner
Verkehrsteiner AG
Projektstatus
laufend, gestartet 06/2024
Institut/Zentrum
Psychologisches Institut (PI)
Drittmittelgeber
Öffentliche Hand (ohne Bund)
Projektvolumen
119'840 CHF