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Wissenschaftliche Herleitung von Prüf- und Sanierungswerten für die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)

Beschreibung

In der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) sind seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1998 vier potenziell toxische Elemente (PTE) mit Prüf-/Sanierungswerten geregelt (Blei (Pb), Kupfer (Cu), Cadmium (Cd) und Zink (Zn), zusätzlich wurden später für Quecksilber (Hg) vom BAFU kommuniziert) und wurden seither nicht mehr revidiert.Der chemische Bodenschutz und die Anforderungen an ihn, haben sich weiterentwickelt, weshalb die Liste und die Grenzwerte aktualisiert und angepasst werden sollten.

Vollzugsschwierigkeiten ergeben sich derzeit im Zusammenhang mit Altlastenfällen und Bauvorhaben. Die Altlastenverordnung (AltlV) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) regeln nicht die gleichen PTE wie die VBBo, was sowohl bei der Sanierung als auch bei der Verwertung von abgetragenem Boden zu Problemen führen kann. Zudem fehlen in der VBBo PTEs, die unter anderem geogen bedingte Belastungen im Boden verursachen, obwohl diese explizit Gegenstand der Verordnung sind (Art. 2 Abs. 2 VBBo). Die Kantone fordern deshalb seit Jahren die Festlegung von Grenzwerten für weitere PTE (Arsen (As), Chrom (Cr)1, Antimon (Sb), Vanadium (V) und Thallium (Tl)), die im Vollzug öfter beurteilt werden müssen.

Im Rahmen der Revision und Harmonisierung des Abfall-, Altlasten- und Bodenrechts (ReviSol) wird zudem eine Überarbeitung des Grenzwertsystems der VBBo und eine Anpassung der VBBo-Methodik (Pseudo-Total, lösliche Fraktion) an den Stand der Technik und/oder an andere Verordnungen diskutiert. Für beides wird eine Entscheidung Ende 2024 / Anfang 2025 erwartet. Darauf aufbauend müssen die Grenzwerte entsprechend nach dem aktuellen Stand der Forschung hergeleitet werden.

Eckdaten

Projektleitung

Stellv. Projektleitung

Projektstatus

laufend, gestartet 01/2025

Institut/Zentrum

Institut für Umwelt und Natürliche Ressourcen (IUNR)

Drittmittelgeber

Bund