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Vollmacht von ZHAW-Mitarbeitenden zur Abholung der Medien durch beauftragte Personen

Als ZHAW-Mitarbeitende können Sie Ihre Medien regelmässig durch eine definierte Person abholen lassen.

Für die regelmässige Abholvollmacht benötigen sowohl die beauftragte Person als auch die vollmachtgebende Person ein Bibliothekskonto in ZHAW swisscovery. Die Abholvollmacht wird im Bibliothekskonto der bevollmächtigten/abholenden Person erfasst. Die Vollmacht bleibt bis auf Widerruf bestehen. Bei Beschädigungen oder Verlust von Medien, welche von der bevollmächtigten Person abgeholt werden, haftet die vollmachtgebende Person für alle entstehenden Kosten und Gebühren.

Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie, dass der gewünschte Abholort beim Ausleihprozess in swisscovery ebenfalls ausgewählt werden muss.

Persönliche Angaben vollmachtgebende Person
Persönliche Angaben bevollmächtigte Person (abholende Person)
Vollmachtserteilung:*
Kenntnisnahme der Bestimmungen:*