ZHAW ist jetzt institutionell akkreditiert
Die ZHAW wurde als Fachhochschule institutionell akkreditiert. Damit erfüllt sie die Anforderungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes. Die Gutachtergruppe stellte dem Qualitätssicherungssystem der ZHAW insgesamt ein sehr gutes Zeugnis aus.
An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW institutionell akkreditiert. Dieser positive Entscheid bildet den erfolgreichen Abschluss eines über zwei Jahre dauernden Prozesses und bestätigt die starke Position der ZHAW in der schweizerischen Hochschullandschaft auch formell. «Die Entscheidung des Schweizerischen Akkreditierungsrats freut uns sehr. Sie bekräftigt die ZHAW in ihrer bisherigen Arbeit. Gleichzeitig ist sie aber auch Ansporn, weiterhin an unserer qualitativen Weiterentwicklung zu arbeiten», so Rektor Jean-Marc Piveteau.
Zweijähriger Evaluationsprozess erfolgreich abgeschlossen
Das Akkreditierungsverfahren der ZHAW wurde ab 2018 von der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ durchgeführt. Diese beantragte Ende Oktober 2020 die institutionelle Akkreditierung der ZHAW beim Schweizerischen Akkreditierungsrat. Dies geschah auf Basis des im Rahmen von der ZHAW verfassten Selbstbeurteilungsberichts sowie des positiven Berichts zur Vor-Ort-Visite im September 2020 einer externen Gutachtergruppe. Diese befragten während zwei Tagen über 100 Mitarbeitende und Studierende zur Qualitätssicherung in der Governance, in der Lehre und Forschung sowie zur Mitwirkung und Personalentwicklung. Der Schweizerische Akkreditierungsrat folgte mit seinem Entscheid dem Antrag der AAQ und der Empfehlung der Gutachtergruppe.
Gute Noten für das Qualitätssicherungssystem
Die Gutachtergruppe stellt dem Qualitätssicherungssystem der ZHAW ein sehr gutes Zeugnis aus. In ihrem Bericht hält sie fest, dass die ZHAW eine moderne forschungsstarke Hochschule mit einem elaborierten Qualitätssystem ist. Ebenso wird darin auf die effektive und klare Organisationsstruktur sowie das konsequent gelebte Subsidiaritätsprinzip hingewiesen, die als der Qualitätsentwicklung der ZHAW zugutekommend hervorgehoben werden. Insbesondere verweist die Gutachtergruppe dabei auch auf die trotz ihrer Grösse hohe Agilität der ZHAW. Als Beispiele werden hier die Bewältigung der COVID-19-Krise und die Umsetzung hochschulweiter Projekte wie der strategischen Initiative ZHAW digital genannt. In Bezug auf den Forschungs- und Lehrbereich wird besonders die vorbildliche Organisation, die regelmässige Evaluation der Studiengänge sowie die Förderung der internationalen Vernetzung unterstrichen. Daneben attestiert die Gutachtergruppe der Lehre an der ZHAW die Vermittlung eines akademischen Verständnisses bei einer gleichzeitig hohen Berufsorientierung.
Akkreditiert mit einer Auflage
Hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Studierenden stellte die Gutachtergruppe noch Verbesserungspotential fest. Zwar hält sie der ZHAW in dieser Hinsicht die Verabschiedung der Policy studentische Mitwirkung ZHAW im Juli 2020 zugute, stellt jedoch fest, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser noch nicht in allen Departementen vorhanden sind. So bildet die Umsetzung der Policy studentische Mitwirkung ZHAW denn auch die einzige Auflage, die der schweizerische Akkreditierungsrat der ZHAW für die endgültige Akkreditierung stellt. Erfüllt werden muss diese binnen 24 Monaten. Alias, der Verein Studierender der ZHAW, befasst sich aktuell bereits intensiv mit der Umsetzung. Einer fristgerechten Umsetzung steht die ZHAW darum zuversichtlich gegenüber.
Institutionelle Akkreditierung seit 2015 Pflicht
Die ZHAW erfüllt mit der Institutionellen Akkreditierung die Vorgaben des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) vom 1. Januar 2015. Darin ist festgehalten, dass sich Hochschulen bis Ende 2022 institutionell akkreditieren lassen müssen, um sich weiterhin oder zukünftig als Universität, Fachhochschule oder pädagogische Hochschule zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Zugang zu Bundesmitteln zu erhalten.
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